Heruntergesetze Waren vom Umtausch ausgeschlossen?

5 Antworten

Grundsätzlich hast du im Laden überhaupt kein Umtauschrecht von einwandfreier Ware, egal ob reduziert oder nicht. Es ist reine Kulanz des Händlers, wenn er die Ware zurücknimmt. Es gilt "gekauft wie gesehen"

Und Ware die reduziert wird, sind i.d.R. Ware bei Saisonwechsel, Lagerräumung, Ladenhüter.... da ist der Ladenbesitzer froh, dass er sie los hat und macht von seinem o.a. "Recht" Gebrauch

Weil die Händler die Waren auf diese Weise loswerden wollen.

Rücknahme ist - sofern die Ware keine Mängel aufweist - eine Kulanzleistung.

Ist nicht immer so aber oft, das stimmt.

Die Geschäfte sind ja froh, die "Ladenhüter" loszuwerden. Und damit weg ist was weg ist und das nicht wieder kommt machen sie das halt so. Dafür ist es billig.

Übrigens: Defekte Ware kann natürlich dennoch umgetauscht bzw zurückgegeben werden, es sei denn sie wird EINDEUTIG MIT dem dem Mangel gekauft:

Und: auch nicht reduzierte Ware muss keineswegs zurückgenommen werden.

Davon ausgenommen sind immer Internetkäufe, da hat man fast immer ein 14tätiges rückgaberecht ( nur wenige ausnahmen vorhanden)

Rücknahme verursacht Aufwand, kostet also Geld. Runtergesetzte Waren sollen aber gerade schnellstmöglich abverkauft werden, da wollen sich viele Händler nicht noch mit eventuellem Umtausch beschäftigen.

Davon abgesehen ist jede Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit von einwandfreier Ware (das gilt also auch für "normalpreisige" Ware) in Ladengeschäften eine freiwillige Leistung des Händlers. Er kann also selbst entscheiden, ob und welche Waren umgetauscht werden können.

Sie sind nur von der Rückgabe ausgeschlossen, wobei ja die Rücknahme eine freiwillige Leistung des Verkäufers ist. ( Beim Einkauf im Laden / Geschäft vor Ort).

Ein Umtauschrecht steht Dir trotzdem zu, wenn die Ware schadhaft ist. Außer "der Mangel" war Grund für die Preisreduzierung.