Ware vom Umtausch ausgeschlossen. Heißt dass eine Rückgabe ist ebenfalls augeschlossen?
Folgender Sachverhalt. Habe mir dummerweise eine Mystery Box bei MediaMarkt gekauft und habe einen ziemlichen Schmarn erhalten (Box voller Überwachungskameras). Nun sehe ich aber das laut Ausschreibung die Ware nur vom Umtausch ausgeschlossen ist - was mMn bedeutet kein Tausch gegen das "gleiche Produkt" oder einen Wertgutschein. Bedeutet das jedoch dass eine Rückgabe nicht ausgeschlossen ist? Diese wäre ja funktionell anders. Verkäuferin meint Umtausch und Rückgabe seien das selbe.
1 Antwort
Nein, du kannst die Box nicht umtauschen oder zurück geben. Gerade bei Mystery Boxen ist es so, sonst kann ja jeder in jede Box gucken und sich eine tolle aussuchen.
Man gibt ja auch keine geöffneten Sammelkarten zurück, weil die beste nicht dabei ist oder verlangt im Casino sein Geld zurück, weil man den Jackpot nicht geknackt hat.
Ich verstehe nicht, wie die hier Antwortenden darauf kommen. Eine Rechtsberatung darf nur ein Anwalt geben (und wie man hier sieht auch nicht ohne Grund!), aber in dem Fall wurde das schon eindeutig von Anwälten beantwortet, auch online: Selbstverständlich hat man auch hier ein Widerrufsrechts. Die Rücksendung muss nicht kostenlos sein, aber die Rückgabe muss möglich sein und die Kosten nicht unangemessen. Eine Einschränkung des Widerrufsrechts ist zwar in bestimmten Ausnahmefällen (direkte Leistungserbringung, ...) möglich, aber ein solcher Fall liegt hier ja nicht vor.
Habe ich mir auch schon gedacht! Danke für die Aufklärung.