Heizung ständig Wasser auffüllen, Grund für Mietmimdering?
Seit über 2 1/2 Jahren muss ich ständig Wasser in der Heizungsanlage auffüllen weil der Vermieter es bis jetzt nicht geschafft ein fehlendes Ventil einzubauen. Er hat mir dieses Problem beim Einzug schon geschildert und fährt mit dem Ventil schon seit über 2 Jahren rum. Wenn ich nicht ständig das Wasser auffüllen würde, würde ich keine warme Wohnung haben. Ist das ein Grund über eine Mietmimdering nachzudenken?
Lg
5 Antworten
Das kann und darf er so nicht machen den Wen soviel Wasser verschwindet ist was undicht oder es ist das Ablassventil! Wen es das ist ist es eine echte Frechheit das du das machen musst den der Vermieter muss sich schon selber um Reparaturen usw kümmern!
Lass das dein Anwalt regeln ob da eine Mietminderung möglich ist!
Aber sicher ist eine Minderung der Nebenkosten möglich da du Extrem viel wasser nachfüllen musste!
Fordere den Vermieter unter Fristsetzung auf den Mangel zu beseitigen und teile mit gleichen Schreiben mit, dass bei Nichterfüllung deiner Forderung du eine Ersatzvornahme einleiten wirst. Vgl. § 536 a BGB. Die Kosten trägst du zunächst selbst kannst aber bei der übernächsten Mietzahlung aufrechnen .
Mietminderung ist nach § 536 b hier nicht möglich.
Deine Schreiben an den Vermieter zu dieser Sache auf dem Postweg durch EINWURFEINSCHREIBEN befördern lassen!!!
Da stellen sich mir mehrere Fragen: Wie ist es möglich, dass du einfach an der Heizungsanlage herumwerkeln kannst? Das ist ausschließlich Sache des Vermieters.
Wie ist es möglich, dass du das nicht schriftlich dem Vermieter mitgeteilt hast, ihm Frist setzt zur Erledigung und nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist einen Fachbetrieb zur Behebung der Mängel beauftragst? Die Kosten hättest du dann von der Miete abziehen können. Ich hätte niemals so lange mit einer solchen Sache gewartet.
Die Funktion der Heizung ist tatsächlich ein Problem des Vermieters, soll heißen: er ist dafür zuständig, dass die Anlage funktioniert. Auch wenn er dich vorher informiert hat, dass die Anlage im Moment nicht richtig arbeitet muss er dafür sorgen - wenn nicht vertraglich anders festgelegt - dass das Problem behoben wird. Zum Thema Mietminderung: Du musst den Mangel meines Wissens nach zweimal schriftlich (in einem gewissen zeitlichen Abstand) bemängelt haben, erst dann kann der Anspruch erhoben werden. Für die Zeiträume müsstest du aber nachschauen, kann ich leider nicht aus dem Stehgreif sagen;)
Wo geht das Wasser hin?