Antwort
Die Funktion der Heizung ist tatsächlich ein Problem des Vermieters, soll heißen: er ist dafür zuständig, dass die Anlage funktioniert. Auch wenn er dich vorher informiert hat, dass die Anlage im Moment nicht richtig arbeitet muss er dafür sorgen - wenn nicht vertraglich anders festgelegt - dass das Problem behoben wird. Zum Thema Mietminderung: Du musst den Mangel meines Wissens nach zweimal schriftlich (in einem gewissen zeitlichen Abstand) bemängelt haben, erst dann kann der Anspruch erhoben werden. Für die Zeiträume müsstest du aber nachschauen, kann ich leider nicht aus dem Stehgreif sagen;)