Hausverbot ohne grund im rewe?

10 Antworten

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Zumindest das HAUSRECHT verstehen hier viele falsch. In Discounter kann man nunmal eben NICHT jeden einfach rauswerfen. Da werden andere Bedingungen gestellt. Es muss einen Grund geben.

JuristMoral hat da schon recht. So einfach ist es in diesem Fall mit dem Hausrecht der Dame nicht.

War sie denn als Managerin erkennbar? Hatte sie ein Schild? Wenn nicht, was soll man sonst gegen Leute tun, die einem auf die Pelle rücken?!

Du kannst Einspruch dagegen erheben. Aber wozu? Für mich wäre der Laden unten durch. Bringt dein Geld woanders hin.

Gruß S.

PS Nur eines von vielen Suchergebnissen:

Womit wir schon beim springenden Punkt wären: Der BGH sieht in der Öffnung für die Allgemeinheit einen selbst auferlegten Verzicht hinsichtlich des Hausrechtes, der nur in bestimmten Punkten aufgeweicht wird. Dazu hat der BGH das Kriterium der „Störung des Betriebsablaufs“ entwickelt. Wenn jemand konkret Anlass bietet, mit einer „Störung des Betriebsablaufs“ zu rechnen, darf das Hausrecht genutzt werden. 


Hilfenurkurz6 
Beitragsersteller
 31.12.2019, 09:53

Sie trug was anderes als die anderen Mitarbeiter, aber sie war nicht die einzige die das trug. Ich fühle mich sehr in stich gelassen von allen. Ich mache fehler, aber wieso werde ich denn jetzt für sowas bestraft? Ich habe nichts getan, weder jemanden beleidigt noch was geklaut oder kunden belästigt. Ich wollte was kaufen und schon wieder gehen. Es kann doch nicht sein, das ich hier als Täter beschimpft werde, weil ich mich nicht so behandeln lasse.

Ich danke dir für deine Hilfe und der Klarstellung. Ich kann anscheinend nichts machen was mich enttäuscht lässt. That‘s life oder?

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JuristMoral  31.12.2019, 09:57
@Hilfenurkurz6

In dem Fall hast du keinen Fehler gemacht. Wie viele Supermärkte hat denn deine Stadt?

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Hilfenurkurz6 
Beitragsersteller
 31.12.2019, 10:00
@JuristMoral

Viele, ist eine Großstadt, aber ich hab direkt gegenüber noch einen Netto, dann gehe ich wohl ab jetzt dort immer hin. Ich danke dir vielmals, das wenigstens du nicht so voreingenommen bist/warst. Vielen vielen lieben dank, JuristMoral!

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JuristMoral  31.12.2019, 09:52

Was für eine gute Antwort!

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Ein Hausverbot in öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, wie z.B. ein SB-Markt, ist ohne sachlichen Grund nicht wirksam und muss auch nicht beachtet werden.

Kannst also reingehen ohne dass Du Dich strafbar machst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

DonJason  25.04.2021, 17:42

Lieber DogDiego! Bin gerade bei einem Deiner Kollegen wegen eines Hausverbots. Die aktuelle rechtliche Einschätzung des Amtsgerichts lautet: Nein, der Supermarkt kann machen was er will. Bin also gerade am verlieren, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, oder DU das Mandat in der Revision betreust. Entschuldigend bleibt festzustellen, dass Deine Antwort schon zwei Jahre alt ist und somit nicht das BGH Urteil aus 2020 berücksichtigt, was überall im Internet zu finden ist, sich aber auf den Besuch einer Therme bezieht. Wie viele Leute aus den Medien wissen, passieren diese Hausverbote in Supermärkten sehr oft. Die Macht des kleinen Mannes, dem Marktleiter. Dartum ist es mal wichtig, dass eine rechtsverbindliche Aussage FÜR ALLE ZEITEN erfolgt. Nicht von Dir, aber von übergeordneter Stelle, wer immer das auch sein mag. Ja, man könnte in einer Großstadt, anstatt bei REWE auch bei EDEKA, oder Famila oder CITTI oder Markant einkaufen. Auf dem Dorf und damit dem einzigen Supermakrt in der Gemeinde ist das schwierig. Wer hat schon Bock 15 Kilometer hin- und zurück zu fahren, wegen einmal Butter?!?

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Hilfenurkurz6 
Beitragsersteller
 31.12.2019, 10:39

Sagen wir mal ich gehe rein, die halten mich fest bis die Polizei kommt, was dann? Ich nehme eine Anzeige für Hausfriedensbruch in kauf, aber braucht man nicht eigentlich was schriftliches, weil wie will man ein Hausverbot beweisen?

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Hilfenurkurz6 
Beitragsersteller
 31.12.2019, 11:22
@DogDiego

Ich hoffe mal, am ende werde ich sogar beleidigt oder schikaniert. Ich danke dir für deine Antwort, Diego!

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So wie Ihr Zuhause jeden, auch ohne Nennung von Gründen, rausschmeißen oder gar nicht erst rein lassen könnt, darf das das Personal dort auch.

Allerdings ist das komisch, da Ihr bestreben eigentlich ist, Leute in den Laden zu bekommen um Umsätze zu generieren - ohne Kunden geht das nicht. Und solche Maßnahmen schrecken, aufgrund negativ Puplicity, eventuell andere Kunden ab.

Entweder wurdest du mit jemand verwechselt - da wäre vielleicht ein klärendes Gespräch hilfreich, oder du hast etwas gemacht das gar nicht gut ankam? Z,b, Preisetiketten entfernt/umgeklebt oder sonst was? Warum hat Sie sich die Zeit genommen, dir hinterher zu laufen? Auffälliges äußeres oder so?

Rein aus der Schilderung können wir dir nur sagen, dass Sie berechtigt dazu war - rein juristisch - aber es Untypisch ist. Die wahren Hintergründe, die dazu führten kannst nur du und/oder Sie beantworten...


JuristMoral  31.12.2019, 09:12

Unsinn.

Die Tante hatte ob des Alter - vermutlich auch ob der Optik ( kein Diss ) - des Jungen Vorurteile. Motto: schon wieder ein potenzieller Dieb. Bei einem 50 jährigen im Anzug denkt sie das nicht.

Deswegen lief sie dem Jungen treudoof und primitiv hinterher. Als er dann ironisch-frech-cool etwas sagte, fühlte sie sich in ihrer Ehre verletzt und gab ihm Hausverbot.

Dieses ist juristisch höchst fragwürdig.

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Hilfenurkurz6 
Beitragsersteller
 31.12.2019, 09:19
@JuristMoral

Ich danke dir, wenigstens jemand der mich nicht in die Täterrolle steckt, weißt du was ich dagegen machen kann? Die polizei hat mich am hörer dumm angemacht und gesagt die kommen nur um mich da in ihre Zelle zu packen. Ich bin geschockt. Ich dachte man hätte als unschuldiger recht.

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JuristMoral  31.12.2019, 09:25
@Hilfenurkurz6

Es ist schwierig. Grundsätzlich muss man als Berechtigter ein Hausverbot nicht begründen. Das Hausverbot ist auch mündlich voll gültig.

Jedoch ist gerade bei Supermärkten ein Hausverbot juristisch nicht so einfach durchzusetzen, wie zum Beispiel bei Privatgrundstücken.

Viel machen kannst du hier allerdings nicht.

Du solltest eine E-Mail an den Regionalleiter deines Bundeslandes des Supermarktes ( googeln ) schreiben. Und den Sachverhalt schildern. Er kann das Hausverbot aufheben, da er ranghöher als die Tante ist.

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Digibike  31.12.2019, 09:59
@JuristMoral

Unsinn! Wenn ich Hausverbot erteile, brauche ich keinen Grund - über die Beweggründe kannst du, genauso wie alle hier, nur spekulieren. Das was du da von dir gibst, nennt man Unterstellung. Vielleicht kennt Sie Ihn von irgendwo her und hat Ihn negativ in Erinnerung. Vielleicht ist er Dunkelhäutig. Vielleicht hat er Geschwüre im Gesicht oder Eiterpickel. Vielleicht hat Sie Ihn mit einem Potenziellen Dieb verwechselt. Alles Spekulation. Das Szenario, das du beschreibst, könnte, genauso könnte aber auch eines der aufgezählten die Ursache sein. Alles Spekulation, aber ändert überhaupt nichts daran, dass Sie, auch ohne Angabe der Gründe, vom Hausrecht gebrauch machen kann... Juristisch ist da überhaupt nichts Fragwürdig. Du mußt ja auch keinen Vertreter ins Haus lassen bzw. wenn er allzu "Geschäftstüchtig" wird, kannst du Ihn zur Tür verweisen. Da mußt du auch nicht begründen. Folgt er dem nicht, bewegt er sich Juristisch, weil du so darauf herum reitest, im Bereich Hausfriedensbruch - auch ohne Gründe.

Ethisch und Unternehmerisch mag das anders Empfunden werden und sein, aber Juristisch ist es eben so, dass ich entscheiden kann, wenn ich auf meinen Grund lasse bzw. in dem Fall eben nicht lasse...

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Sie hat das Hausrecht und damit kann sie das.


JuristMoral  31.12.2019, 09:14

Nicht jedes Hausverbot muss man akzeptieren.

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Sie hat das Hausrecht, sie darf das. Aber sorry, aus reiner Willkür wird sie dies nicht getan haben.