Haustiere im Ausbildungs Wohnheim?

2 Antworten

Dafür gibt es keine rechtlichen Grundlagen - von Hygieneverordnungen etc. vielleicht mal abgesehen.

Der Betreiber solcher Wohnheime hat eine Hausordnung - und wenn man sich dort einmietet, dann akzeptiert man diese.

Man kann auch in einem Wohnheim seine "Rechte" auf eine Haustierhaltung nicht einklagen, bzw. dies versuchen, so, wie es in einer regulären Mietwohnung der Fall ist.

Also frag beim "Vermieter" nach, was dort erlaubt und nicht erlaubt ist - DAS ist die Rechtsgrundlage.

Da es ein Wohnheim und keine Mietwohnung ist, gibt es sicher strenge Auflagen

lass Dir die Hausordnung geben und schau nach was erlaubt ist