Haus der Schwiegereltern kaufen, Schwester auszahlen aber wie?

7 Antworten

Das wäre eine Schenkung (voweggenommene Erbfolge)

Wert des Hauses sagen wir mal ca. 250.000 Euro

Übernommene Schulden 120.000 Euro

Wert der Schenkung: 130.000 Euro

die Kinder würden je zu 1/2 Erben ...

Angebot an die Schwester (die nichts geschenkt bekommt bzw. "erbt) = 65.000 Euro

... den Wert des Hauses solltet iht aber noch mal schätzen lassen ..

Der geplante "Umbau" sollte dabei nicht berücksichtigt werden ...


Steffen933 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 09:21

Mein Problem ist echt langsam, das jeder 2te etwas anderes sagt. An wen kann man sich in so einem Fall zuverlässig wenden? Rechtsanwalt?

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frodobeutlin100  22.10.2020, 09:26
@Steffen933

Kannst Du machen ... Ihr solltest aber auf jeden Fall eine gütliche Einigung mit der Schwester anstreben ... ganz egal wie es rechtlich aussieht, sonst gibt es der Familie vielleicht jahrelang Streitereien, dass ihr Euch "das Haus unter den Nagel gerissen habt"

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DerCaveman  22.10.2020, 09:29
@Steffen933

Ihr wollt euch doch nicht streiten, sondern versteht euch gut und sucht nach einer fairen Loesung, die allen Beteiligten gerecht wird. Dazu braucht ihr aber doch keinen Rechtsanwalt (aber bei der Ueberschreibung natuerlich einen Notar).

Im Grunde sagen wir - bis auf einen - ja auch alle ziemlich das Gleiche: Wert des Hauses - Restdarlehen = aufzuteilender Betrag.

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Steffen933 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 09:32
@DerCaveman

Ja natürlich versteht man sich super aber es kann immer etwas passieren. Wollen es Fair halten aber auch Realistisch. Sollten ihrer Schwester 50% des Wertes abzüglich der Restschuld zustehen, muss der Umbau stark darunter leiden.

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frodobeutlin100  22.10.2020, 09:37
@Steffen933

Wie gesagt der Umbau ust Eure Sache ... Umbaukosten hättet ihr vermutlich bei jeder Immobilie ... wenn man Geld nicht hat, müssen manche Dinge eben etwas kleiner ausfallen ....

im Übrigen hilft es immer zu reden (!) setzt Euch doch mal mit Schwiegereltern und Schwester zusammen ...

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Steffen933 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 09:42
@frodobeutlin100

Wir haben uns gestern schon zusammen gesetzt. Die Schwester würde sogar ganz darauf verzichten weil sie nicht will das uns irgendwas im weg steht. Dies wollen wir aber nicht. Es soll fair sein.

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frodobeutlin100  22.10.2020, 09:57
@Steffen933

Dann macht ihr doch ein Angebot, dass ihr für fair haltet ... verschiedene Zahlen wurden schon genannt - davon etwas weniger .. aber deutlich mehr als ein Handgeld ....

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Ihr sattelt das Pferd von hinten auf. Wieso bereits jetzt den Finanzmakler?

Das Haus hat jetzt einen Verkehrswert X den es zu ermitteln gilt. Hier kann man einen Gutachter beauftragen oder die Schwestern sollen sich ins Kämmerlein einschließen und solange verhandeln bis sie sich einig sind.

Von diesem Wert werden die Schulden abgezogen, von der Differenz erhält die Schwester die Hälfte.

Da die Eltern sich hier offenbar am Haus kein Wohnrecht/Nießbrauchrecht vorbehalten wollen, da sie künftig Mieter in ihrem Haus werden, gibt es hier auch nichts weiter abzuziehen.

Eure Renovierungskosten spielen hier keine Rolle, dies sind Kosten welche ihr in euer künftiges Eigentum investiert.

Wenn die Eltern allerdings hier Gerechtigkeit unter den Schwestern erzielen wollen, warum sollen sie dann in ihrem ehemals eigenen Haus nun Miete bezahlen? Ich als auzuzahlende Schwester würde hier auf ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht für die Eltern verhandeln. Letztendlich ist es aber die Entscheidung der Eltern, sie können deiner Verlobten das Haus auch schenken.

Sofern die Eltern Miete bezahlen, muss die Einliegerwohnung so gestaltet werden, dass sie auch an Dritte vermietet werden kann.

Wenn die Schwester ausbezahlt wird, muss sie auch mit zum Notar um in der Urkunde auf ihren Pflichtteil verzichten.


Steffen933 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 12:48

Die Schwiegereltern erhalten Lebenslanges Mietrecht. Wollen mich und ihre Tochter allerdings unterstützen und Miete für die Wohnung zahlen. Auch möchten wir gerne notariell festhalten, das die Eltern lebenslanges Mietrecht haben.

Ihre Schwester besteht nicht auf Geld oder eine feste Summe. Es ist der Wunsch der Eltern das beide Parteien gerecht behandelt werden und keiner zu kurz kommt.

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kabbes69  22.10.2020, 13:17
@Steffen933

Vorsicht, dass ihr euch hier nicht selbst Steuerfalllen baut oder später bei anfallenden Kosten eines Pflegeheim vor Problemen steht.

Wenn du im Übertragungsvertrag für die Eltern einen Mietvertrag auf Lebenszeit aufnimmst....

Ich persönlich würde das lebenslange, unentgeltliche Wohnrecht wählen. Wenn die Eltern euch zusätzlich unterstützen wollen, können Sie, müssen aber nicht. - und haben zB das Wahlrecht, ob sie beiden Kindern einen regelmäßigen Geldbetrag überlassen.

Die Frage, ob ihr die Miete braucht um die Finanzierung zu erhalten- dann würde ich persönlich als Elternteil einen anderen Weg wählen. Evtl würde ich selbst umbauen und ihr bezahlt mir Miete..

Du musst immer im Hinterkopf haben, dass das Verhältnis auch schlechter werden kann und alles in der Urkunde ein einklagbarer Anspruch ist.

Ggfls solltet ihr den Vertragsentwurf mit einem Anwalt und einem Steuerberater besprechen.

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Was heißt denn übernehmen? Erbe oder einfach nur so kaufen?

Wenn ich das so verstehe, kaufst Du das Haus den Schwiegereltern ab und diese ziehen dann in die Einliegerwohnung?

Wenn dem so ist, steht der Schwester gar nichts zu, es sei denn sie beteiligt sich am Hauskauf. Der Rest wäre dann einfach nur Verhandlungssache.


Steffen933 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 08:44

Also wir nehmen den Kredit auf und zahlen damit die Restschuld der Schwiegereltern am Haus ab. Das Haus wird ihr dann notariell überschrieben. Die Eltern zeihen in die Einliegerwohnung und zahlen anschließend Miete.

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ChristianLE  22.10.2020, 08:50
@Steffen933

Wenn die Schwiegereltern euch das Haus "überschreiben", steht der Schwester kein einziger Cent zu. Das wäre nur bei einem Erbe was anderes.

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Steffen933 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 09:13
@ChristianLE

Okey dann werden wir das einfach besprechen, ihr einen Teil auszahlen damit sie nicht, falls die Eltern in den nächsten 10 Jahren versterben, ein Anspruch auf das Erbe hat.

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Ich denke, sie kriegt die Hälfte von dem, was durch einen Hauskauf jetzt erzielt werden würde.

Aber ich bin kein Jurist.

Warum sollte sie überhaupt was bekommen? Das Haus wird nicht vererbt sondern verkauft, und damit steht der Schwester nichts zu. Das ist wie mit einem Autoverkauf... Verkaufen die Eltern das auto an dich musst du der Schwester auch nichts bezahlne oder?


Steffen933 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 08:49

Ja theoretisch kaufen wir das Haus ja aber nicht. Wir zahlen nur die Restschuld ab. Das Haus selbst ist ja weitaus mehr wert als 120.000€

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DerCaveman  22.10.2020, 08:50
Warum sollte sie überhaupt was bekommen?

Anscheinend weil die Familie das uebereinstimmend so will.

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KleeSchulz  22.10.2020, 08:51
@DerCaveman

Bin nicht in der thematik drin... aber wenn ihr die schulden bezahlt kauft ihr das haus eben für ein appel und ein ein ei... Wenn ihr der Schwester was geben wollt redet mal wie viel sie dafür will etc.. man kommt bestimmt auf ein gemeinsamen nenner und wichtig lasst das haus auf EUCH überschreiben samt grundstück etc...

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