Hatte eine Band, deren Mitglieder in der DDR nicht offiziell z.B. als Musiker registriert waren, de facto Auftrittsverbot, d.h. bekam keine Auftrittsräume etc?

1 Antwort

Um in der DDR auftreten zu können um damit Geld zu verdienen musstest du eine Einstufung vor ner Kommission bestehen. Erst das berechtigt Dich überhaupt irgendwas offizielles zu machen... Das betraf nicht nur Musiker, auch DJ oder Tänzer... Oder andere Künstler.

In der Regel hatten diese Musik studiert. Als Berufsmusiker hattest du die Einstufung praktisch mit dem Abschluss erworben.

Anders sah es in Kirchen aus: die waren nicht den Regulierungen des Staates unterworfen. Also konnten selbst Künstler, die offiziell keine Auftritte mehr bekamen, da sie Auftrittsverbot hatten, dort auftreten...

Z.b. Stephan Kraftczyk.. konnte in den Kirchen noch auftreten..