Hat man lebenslang ausgesorgt wenn man es einmal in den Bundestag als Abgeordneter schafft?
3 Antworten
Nein warum sollte man, du bist da maximal 4 Jahre drin, dann wird neu gewählt. Das ist so als ob du in deinem Betrieb alle 4 Jahre deinen Cheff davon überzeugen müsstest, dass die 1000 andere Kandidaten die vor der Tür schlechter als du sind und er sich jedesmal für dich entscheiden muss. Glaube nicht, dass das so entspannt ist.
Du hast 4 Jahre lang ca. 11k netto am Ende raus plus einen Rentenanspruch von 1000€. Wenn du die zeit nicht ganz dumm bist, hast du ausgesorgt.
1000 Euro sind brutto und gibt es erst ab 67 Jahren. Die 11.000 Euro müssen auch versteuert werden.
- Abgeordnetenentschädigung 10.591,70€ Euro monatlich (brutto)
PLUS
- steuerfreien Kostenersatz in Höhe von monatlich 4.725,48 Euro
Meine Rechnung war also sehr "großzügig"
"Kostenersatz" bedeutet Ersatz von Kosten. Nicht Verdienst.
+ 12.000 € Austattung monatlich. Das wäre dann der Kostenersatz.
Doch nur so wenig? Muss ich doch mal spenden gehen, nicht dass sie am Ende noch draufzahlen müssen :s
Kommt auf die Definition von ausgesorgt an. Die Altersbezüge aus einer Wahlperiode sind nicht gerade riesig.
Und du glaubst, dass kein Abgeordneter zweimal gewählt wird?