Hat man eine Chance eine Anzahlung zurückzuerhalten nach Rücktritt vom Vertrag (Eventlocation)?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Location für eine Feier gebucht. Anzahlung getätigt. Kurze Zeit später doch gegen die Location entschieden, sehr früh Bescheid gegeben und vom Vertrag zurückgetreten. Laut Vertrag wird die Anzahlung einbehalten.
Beratung bei der Verbraucherzentrale ergab, Geld könnte erst zurückverlangt werden, wenn der Veranstalter an dem besagten Datum eine andere Veranstaltung in der Location hat. Heißt, er dürfte vom Gesetz her nicht für einen Tag doppelt kassieren. Sollte dort eine andere Veransaltung stattfinden, müsste man dies aber beweisen.
Vor kurzem erfahren, dass der Veranstalter nicht mehr für die Location verantwortlich ist und diese neu vermietet wurde. Weiterhin als Veranstaltungslocation aber auch als Restaurant.
Hat jemand eine Idee was man könnte um möglicherweise doch noch die Anzahlung zurückzuerhalten?
3 Antworten
Da hat die Verbraucherzentrale mist erzählt, denn wenn es vertraglich geregelt ist dann ist das vertraglich geregelt. Ohne vertragliche Regelung können 100% der ausgemachsten Summe verlangt werden als Schadensersatz, es sei denn die Halle wird eben anderweitig vermietet fürs gleiche Geld und es ist kein Schaden entstanden. Die Frage stellt sich allerdings gar nicht wenn es eh vertraglich geregelt war (und bei Verträgen stimmen nun mal beide Seiten zu).
Du kannst das Geld papierschriftlich zurückfordern, und notfalls müssen die Gerichte entscheiden.
Laut Vertrag wird die Anzahlung einbehalten
Und den Vertrag habt ihr doch unterschrieben und somit dem Inhalt zugestimmt.
Danke für deine Antwort! Da stellt sich mir nur die Frage an wen ich mich wenden soll. An den neuen Veranstalter? Hat der in dem Sinne mit dem Sachverhalt etwas zu tun? Habe ich ein Recht das Geld papierschriftlich zurückzufordern?