Hat man eine Chance eine Anzahlung zurückzuerhalten nach Rücktritt vom Vertrag (Eventlocation)?

3 Antworten

Da hat die Verbraucherzentrale mist erzählt, denn wenn es vertraglich geregelt ist dann ist das vertraglich geregelt. Ohne vertragliche Regelung können 100% der ausgemachsten Summe verlangt werden als Schadensersatz, es sei denn die Halle wird eben anderweitig vermietet fürs gleiche Geld und es ist kein Schaden entstanden. Die Frage stellt sich allerdings gar nicht wenn es eh vertraglich geregelt war (und bei Verträgen stimmen nun mal beide Seiten zu).

Du kannst das Geld papierschriftlich zurückfordern, und notfalls müssen die Gerichte entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

Adan12 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:16

Danke für deine Antwort! Da stellt sich mir nur die Frage an wen ich mich wenden soll. An den neuen Veranstalter? Hat der in dem Sinne mit dem Sachverhalt etwas zu tun? Habe ich ein Recht das Geld papierschriftlich zurückzufordern?

Laut Vertrag wird die Anzahlung einbehalten

Und den Vertrag habt ihr doch unterschrieben und somit dem Inhalt zugestimmt.