Hat man ein Recht auf den Preis der am Regal gekennzeichnet ist?

7 Antworten

Das ist eigentlich eine Ordnungswidrigkeit.
Denn es besteht eine Preisauszeichnungspflicht.

Die Preisangabenverordnung verpflichtet den Anbieter, Waren und Leistungen mit Preisen zu versehen. Stimmt der Preis an der Ware z.B. im Regal oder auf dem Preisschild nicht mit dem Preis überein, der an der Kasse dafür zu bezahlen ist, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Ich musste trotz Diskussion den teuren Preis bezahlen.

Nein, musstest du nicht. Du haettest auch ablehnen koennen und das Produkt dann eben nicht gekauft.

Einen Anspruch auf den ausgeschilderten Preis hattest du nicht.

Nein, darauf hat man keinen Anspruch. Der Kaufvertrag wird erst an der Kasse wirksam - dort wird der Preis angezeigt und du kannst entscheiden, ob du diesen Preis akzeptieren willst.