Hat man als Mann wenn man seine Freundin heiratet dann mehr rechte für ihre Mietwohnung?
Wo nur sie alleine im Mietvertrag als Hauptmieterin steht, oder kann sie zu ihren Mann dann nach lust und laune sagen ZIEH AUS ! Natürlich ist der Mann in diesen Szenario gemeldet, und beteiligt sich 50/50 an den gesamten kosten.... Ist nur so ne frage aus neugier.
Wohnung gab es schon vor der Ehe
7 Antworten
Man hat keine Ansprüche am Mietvertrag, wenn Miete gezahlt wird geht man von einem Untermietvertrag aus und den muss man rechtlich gesehen kündigen. Aber die Fristen können u.U. da sehr kurz sein. 3 Monate maximal.
Also hier kann trotzdem einseitig rausgeworfen werden
die gemeinsame Wohnung/gemeinsamer Wohnsitz ist eine der Grundlagen einer Ehe
man kann seinen Ehepartner nicht so einfach vor die Tür setzen (es sei denn, er bekommt einen temporären Verweis = Wohnungsverweisung durch die Polizei) - schließlich ist man zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet - siehe Erklärung, die man auf dem Standesamt bei Eheschließung abgibt (ja, das ist kein heruntergeschnurrtes Wischiwaschi, daraus ergeben sich gegenseitige Rechte und Pflichten)
es spielt auch keine Rolle wer in welcher Höhe zur Zahlung der Miete beiträgt
wenn nur ein Ehepartner Mietvertragspartei ist und dieser Ehepartner stirbt, "erbt" der andere Ehepartner den Mietvertrag - auch dann kann er also nicht einfach (Vermieter) vor die Tür gesetzt werden
wenn du eine Trennung willst, kannst du das nur über das Familiengericht (z.B. Ehescheidung) beantragen - dieses entscheidet dann über deinen Antrag
das ist der gesetzliche Aspekt - nicht der persönliche - dieser ist logischerweise individuell - ob tatsächlich 6 von 7 Leuten nicht danach leben, das bezweifle ich - wenn sie wissen, was es bedeutet, würden sie sehr schnell für den gemeinsamen Wohnsitz sein - man muss es ihnen also nur sagen :
keine gemeinsame Wohnung = keine Mitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse, kein Ehegattensplitting das alles würden die schuldengeplagten Politiker ja so gerne abschaffen, nicht wahr ? deshalb die so "überflüssige" Ehe ggg
So lange du nicht im Mietvertrag stehst, hast du auch nicht das „Recht“ in der Wohnung zu leben.. wenn sie also den Entschluss fasst, die Sonntags Abend um 23:45 Uhr zu sagen, du möchtest bitte deine Taschen packen und gehen, kann sie dies tun. Auch wenn ihr verheiratet seid und du ihr Geld für die Wohnung gibst.
Nein.
Es ist egal ob ihr verheiratet sein, euch die Kosten teilt und so weiter.
Es zählt lediglich, wer im Mietvertrag steht.
Nein eigentlich nicht und eigentlich muss man auch nicht 50/50 an kosten beteiligt sein
Irgendwelche Belege dafür? 6 von 7 Leute sagen das Gegenteil. Wäre interessant, woher du dein Wissen nimmst.