Hat man als Autist einen Anspruch auf einen gesetzlichen Betreuer ?
Wenn ja gibt es noch was ?
3 Antworten
Anspruch hat man auf das, was ärztlich verordnet wird. Isofern ist der erste Ansprechpartner immer der behandelnde Arzt.
Bedenke bei allem:
Was für das eine gut ist, ist gleichzeitig für etwas anderes nicht gut! Man bezahlt immer einen Preis!
Auch wenn der Autismus nicht heilbar ist, so ist eine Verhaltenstherapie sinnvoll!
Das Gericht bestellt also einen Betreuer ohne ärztliche Diagnosen und Beurteilungen?
Nein, aber der Arzt hat nicht zu entscheiden, ob ein Betreuer bestellt wird oder nicht. Da wird nichts verschrieben und auch nicht der behandelnde Arzt gibt eine Stellungnahme zu der Betreuung ab, sondern ein gerichtlich bestellter Gutachter.
Für mich wäre dennoch immer mein behandelnder Arzt der erste Ansprechpartner, weil er meine Situation kennt und mich über die Konsequenzen aufklären würde. Alternativ vielleicht noch der Vdk. Stellt man erstmal einen Antrag bei Gericht, ist man möglicherweiser schneller in einer Amtsmühle, als einem lieb ist und wird sie vor allem auch nicht mehr so leicht los.
Der Arzt kann über die rechtlichen Folgen eines Betreuers meiner Erfahrung nach sehr unzureichend aufklären. Er ist halt einfach kein Jurist und die Betreuung ist ein rechtliches Konstrukt.
Das Gericht ordnet eine Betreuung nur an, wenn sie auch notwendig ist und wenn der geschäftsfähige Betroffene sie nicht will, wird sie aufgehoben.
Wie gesagt, erste Anlaufstelle wäre die Betreuungsbehörde. Die prüfen, ob andere Hilfsangebote ausreichend sind und helfen ggf. den Antrag zu stellen.
Anspruch im dem Sinne, dass man es einklagen könnte, nein.
Aber wenn du einen Betreuer brauchst und willst, kannst du einfach beim Amtsgericht einen Antrag stellen und dort wird dann geprüft, ob eine Betreuung angeordnet werden kann.
Je nachdem wie sehr Du durch den Autismus eingeschränkt bist, ja. Selbst wenn Du keinen Betreuer bekommen solltest, kann Dich die Betreuungsbehörde an weitere Hilfestellen verweisen. Eventuell wäre sogar der erste Schritt, Dich direkt an die Betreuungsbehörde deiner Stadt zu wenden. Eventuell können die Dir schon so weit helfen, dass Du gar keinen Antrag auf Betreuung stellen musst.
Würde einfach mal bei der Betreuungsstelle vorsprechen und dein Anliegen äußern. Hier in Gelsenkirchen zum Beispiel geht das ganz unbürokratisch.
Hier geht es um etwas gänzlich anderes. Ein gesetzlicher Betreuer hat überhaupt gar nichts mit einer gesundheitlichen Behandlung zu tun.