Hat die Idendität was mit unserem Namen zutun?

2 Antworten

Das Vortäuschen einer falschen Identität fällt unter StGB § 263 und gilt als Betrug und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Das Kunsturhebergesetz schützt die Menschen, die in einem Bild/Foto/Kunstwerk erkennbar zu sehen sind. Diese müssen vorher gefragt werden, ob man sie abbilden darf oder ob man das Kunstwerk veröffentlichen, verbreiten oder sonst wie nutzen darf. Nach § 33 KunstUrhG droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Ausnahmen: Bildnisse der Zeitgeschichte, Personen sind auf Bildern nur Beiwerk, Bilder von Versammlungen, Aufzügen o.ä., höheres Interesse der Kunst.

Man verstößt gegen ein Gesetz. Ein Vergehen ist eine minderschwere Straftat in Abgrenzung zum Verbrechen.


FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 09:45

Übermenge der Kontakaufnahme zur anderen Personen, das heißt also mit mehreren Nachrichten zu Bombadieren oder Persönlich die mehrfach anzusprechen obwohl die anderen mit denen nicht reden möchten also ignoriert wird, das nennt man auf Neudeutsch gesagt "Stalken." auf Amtsdeutsch "Nachstellen" und Nachstellung ist zwar kein Verbrechen oder so. aber Nachstellung ist auch eine Straftat.

ebenso wie Beleidigungen, Bedrohungen, und Verstoß gegen das Kunsturhebberechtsgesetze.

Ich weiß nicht genau was Du wissen willst, aber wenn Du Dich fälschlicherweise als bekannter Künstler ausgibst bzw. Kunstwerke fälschst ist das natürlich strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrungen mit Gott und Christentum