Muss die Polizei für punkterelevante Vergehen immer die Person anhalten?

1 Antwort

Bei Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei grundsätzlich einen Ermessensspielraum.

Polizisten können also entscheiden, ob sie z. B. eine Person, die eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kontrollieren und/ oder das Verhalten ahnden oder eben nicht.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

koerperfrage453 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 23:41

Okay danke .

ich bin letztens 23:00 über gelb über die Ampel gefahren . Auf Höhe der vorderen Räder sprang die Ampel auf rot . Hinter mir machte ein Polizei Auto das Blaulicht an, aber stellte es nach 4 Sekunden wieder aus .

Faktisch ist es ja kein Rotlichtverstoss .

PolNRW93  26.04.2021, 10:34
@koerperfrage453

es gibt auch den Gelblichtverstoß. Und wenn die Ampel auf rot wechselt, während sich dein Auto auf der Haltelinie befindet, ist das ein „Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht“-Verstoß. Kostet nur 15€.

Aber wenn du nicht angehalten und deine Personalien festgestellt wurden, hat sich die Sache eh erledigt.

Die Kollegen wollten dich wahrscheinlich darauf aufmerksam machen, dass Gelblicht bedeutet: anhalten! Und nicht: noch schnell eben bei Gelb bzw. Rot rüberhuschen.