Rückzahlung vom Sportverein (Fortbildung) – Anrechnung bei Hartz4?
Jörn, 43 aus Norddeutschland bekommt seit 02/2021 Hartz4. Das erste Mal in seinem Leben. Mit Anfang 20 hat er eine Trainerlizenz im Handball erworben und verlängert sie seitdem regelmäßig durch Fortbildungen.
Lange Zeit meldete er sich im Büro des Vereines an und der Verein überwies die Teilnahmegebühr an den Veranstalter. Nach dem Kurs musste er dann seine Teilnahmebestätigung einreichen.
Da sich viele Vereinsmitglieder anmeldeten, aber dann ohne Abmeldung nicht teilnahmen und dem Verein auch nicht die Gebühr erstatteten, änderte der Verein den Ablauf:
Der Trainer selber muss die Gebühr von seinem privaten Konto einziehen lassen und kann sich diese gegen Teilnahmenachweis vom Verein erstatten lassen. Auch die Hin- und Rückfahrt erstattet der Verein (Fahrkarten oder 30 Cent/km).
Die Abbuchung von Jörns Konto sollte beim Jobcenter kein Problem sein. Doch wenn der Verein das geliehene Geld zurück erstattet und es auf Jörns Konto eingeht – wird das als Einnahme gewertet und angerechnet? Oder muss er den Vorgang nur erklären? Weil der Geldeingang ja nur eine Rückzahlung ist und er dadurch nicht mehr Geld zur Verfügung hat?
2 Antworten
Meiner Meinung nach dürfte die Ersattung der Lehrgangskosten nicht als Einkommen angerechnet werden, da es sich um eine zweckgebundene Einnahme handelt. Besprich das vorsichtshalber aber mit dem Jobcenter und laß dir das vom Verein bestätigen.
Telefoniere nachher mit Jörn und gebe ihm das so weiter! Dankeschön!
Wenn Jörn dies nachweisen kann , sollte dies kein Problem darstellen.
wird diese Rückzahlung über 100€ sein ?
Nachweis kein Problem. Rückzahlung ca. 70 Euro (mit Fahrtkosten). Und 2 Fortbildungen/Monat sind sehr selten. Allerdings hilft Jörn der Nachbarin (Seniorin). Einkaufen, Garten, Kochen, Putzen, etwas bei der Pflege. Schon einige Jahre lang. Da bekommt er jeden Monat 100 Euro. Da er ehrlich ist, gibt er das komplett an ...