Hartz 4 und Malerei bei Ebay verkaufen?

9 Antworten

Anrechnungsfrei kannst Du 100 Euro im Monat hinzuverdienen. Sind es mehr kannst Du 20% behalten. Du kannst also 12 Bilder im Jahr a 100 Euro verkaufen ohne das Dir was abgezogen wird. Deine Einnahmen solltest Du sofort dem Jobcenter mitteilen (mit Belegen - Kopie des Kontoauszuge mit Zahlungseingang). Die kontrollieren ja Deine Kontoauszüge bei der Wiederbewilligung und dann kommt es raus mit Deinem nicht angegebenem Zuverdienst.

Hast Du die verkauften Bilder selber gemalt?

Falls Ja, mußt Du die Verkäufe melden und m.M.n. eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Der Gewinn aus der Tätigkeit wird auf das ALG 2 angemeldet.


Agamemnon712  25.12.2020, 08:48

In eigener Sache: im letzten Satz muß es natürlich heißen: "angerechnet".

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Einnahmen müssen bzw. sollten immer beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden, selbst wenn es dann im Endeffekt zu keiner Anrechnung kommt, so wie es z.B. bis zu 100 € monatlich der Fall ist, wenn es sich dabei um Erwerbseinkommen handelt.

Würdest du dann also ein Gewerbe anmelden, dann würde es sich um Erwerbseinkommen handeln, dann müsstest du aber sicher noch die Anlage EKS - ausfüllen, die findest du auch zum ausdrucken im Internet.

Dann müsstest du eine Selbsteinschätzung machen und dein voraussichtliches Einkommen für die nächsten 6 Monate angeben, dann blieben auf jeden Fall schon einmal 600 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

Darüber hinaus würden dann 20 % bis 1000 € Brutto und weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto bleiben, die würden dann vom reinen Gewinn ( Netto ) in Abzug gebracht und das würde dann im Regelfall dein anrechenbares Einkommen ergeben.

Hausrat kannst du zwar verkaufen und der Gewinn darf auch nicht als Einkommen angerechnet werden, da es sich hier nur um eine Vermögensumwandlung handeln würde, aber man darf dann bei diesem Verkauf keinen Gewinn erzielen und das würdest du durch den Verkauf deiner Bilder ja sicher machen.

Du bekommst doch sicher mehr als nur den Wert deines Materials ?

Denn das wäre dann anrechenbares Einkommen, auch beim Verkauf von Haushaltsgegenständen, wenn du mehr dafür bekommst, als es einmal gekostet hat.

Selbst wenn du betteln gehen würdest wäre das ein zuverdienst den du angeben musst.

Aber mal ganz ehrlich. Welcher ALG2 Empfänger gibt wirklich alles an.

Ja musst du als Einkommenszufluss melden. Und werden mit angerechnet, die waren ja nicht vorher im Besitz und werden über dem Material wert mit Gewinn verkauft.