Flugentschädigung Anrechenbar auf Hartz 4?

6 Antworten

Lt. z.B. diesem Link:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/sozialrecht/urteile_im_sozialrecht/75474/keine_hartz-iv-minderung_wegen_schadenersatzzahlungen

dürfen Schadensersatzzahlungen nicht auf ALG 2 angerechnet werden. Ob dies jedoch für jede Form des Schadensersatzes gilt?

Eine rechtssichere Antwort auf Deine Frage wirst Du hier nicht bekommen, und ggf. handelt es sich um eine Einzelfall- bzw. um eine neue Entscheidung, die ein Sozialgericht treffen muß.

Dem Anschein nach jedoch könnt Ihr Euren Schadensersatz beantragen :)

Bei der Anrechnung spielt es meines Wissens eine große Rolle ob es sich um den Ausgleich eines nicht finanziellen Schaden handelt oder nicht.

So sind Schmerzensgelder z. B. nicht anrechenbar. Meiner Meinung nach ist deine Entschädigung nicht anrechenbar.

Ich gehe aber davon aus, dass sie die Entschädigung trotzdem anrechnen werden.

Du könntest dann dagegen klagen.

Ich an deiner Stelle würde ein paar Euro in die Hand nehmen und mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Ist nicht anrechenbar . wenn du beweisen kannst das du es bezahlt hast ist es ja dein vermögen das du wieder zum teil zurück bekommst war bei mir so

Dabei hatten wir eine Verspätung von 4h
Uns steht deshalb 400€ (pro Person) * 6 (Personen Anzahl) = 2400€ zu.

Vorsicht, die Fluggesellschaft ist nur entschädigungspflichtig wenn sie die Verspätung auch zu vertreten hat.