Handyvideo von zu schnell fahren als Beweismittel?
Ein freund von mir ist auf einer abgelegenen, kaum befahrenen Straße deutlich zu schnell gefahren. Nun hatt er aus dem Rückspiegel gesehen das ein Passant ca 70 Meter entfernt, dies gefilmt hat. Nun meine frage wenn diese Person nun anzeige erstattet, währe so ein Video als beweismittel zulässig? Man könnte ja auf so einem Video nicht genau feststellen um wie viel die geschwindigkeit überschritten wurde. Auch den Fahrer zu ermitteln würde schwierig werden denke ich.
2 Antworten
Aus den unveränderlichen Bestandteilen der Straße - Leitpfosten und Mittelstreifen - ließe sich die Geschwindigkeit recht problemlos ermitteln, hier reden wir aber über eine Ordnungswidrigkeit und da könnte nach aktuell herrschender Rechtsauffassung womöglich ein Verwertungshindernis nach der DSGVO bestehen.
Wenn es andere Fixpunkte wie Bäume oder Häuser gibt: Ja.
Wie warscheinlich halten sie es das so ein verfahren eingestellt wird?
Ich halte es für viel wahrscheinlicher, dass es erst gar kein Verfahren geben wird.
Man könnte ja auf so einem Video nicht genau feststellen um wie viel die geschwindigkeit überschritten wurde. Auch den Fahrer zu ermitteln würde schwierig werden denke ich.
Genauso ist es. Darum egal.
so eine "Messung" ist nicht amtlich, viel zu wage und gar nicht zulässig
ich denke das geht trotzdem weil wenn die ihr Geld haben wollen geht alles
Ehrlich gesagt ja weil mir das jeder einredet(wahrscheinlich)
Die straße ist so abgelegen das sich dort keine leitpfosten und mittelstreifen befinden, ist die berechnung dann trotzdem möglich?