Handyrechnung wurde teurer wegen Rabattwegfall

6 Antworten

Nein, den Vertrag kannst du nicht kündigen. Du hast ihn unterschrieben und die Leistungen in Anspruch genommen. Du kannst jetzt aber eine Kündigung zum Ende deiner Vertragslaufzeit veranlassen, damit er sich zum Ende Dezember 2015 nicht um ein Jahr verlängert.

Deswegen mache ich persönlich keinen Vertrag.Habe Prepaid v.o2 ! 25 Euro Aufladung dafür bekoome ich 5 Gybt Datenvolumen, 1 Monat telefonieren in alle Deutschen Netze u.o2 Netz.Dazu noch ein Gewinn( Goldpreis ).Wegen dem Telefonieren, konnte ich mein Festnetzanschluss kündigen( über 18 Euro/Monat nur Grundgebühr ).Wenn ich noch 2,50 oder 5,00 Euro Guthaben bzw.zusätzliches Datenvolumen gewinne, ist das ein toller Deal mit der Prepaid Karte.

Nein, das steht bestimmt im Vertrag und in den AGBs, die Du beim Vertragsabschluss gelesen hast!

sehr ungenaue Frage, einfach zu wenig Angaben.

Gerade bei solchen Fragen ist es immer hilfreich, zu wissen, wer der Netzanbieter ist. Denn gerade dort sind die Angaben durch die im Web hinterlegten AGB sehr transparent.

Außerdem würde sich Deine Frage sehr von anderen Fragen, die dem Anbieter Abzocke unterstellen, abheben.

So kann ich einfach nur vermuten:

Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy. Bei Vertragsabschluss Schüler oder Student. Aus diesem Grund ein annehmbarer Tarif.

Aber irgendwann muss ja wohl auch ein Ende mit der Subvention sein. Da wird der Netzanbieter wohl das vollendete 30. Lebensjahr als Grenze annehmen.

Du könntest z.B. jetzt eine Bescheinigung des Schulträgers vorlegen, damit würdest Du auch weiterhin in den Genuss einer Subventionierung kommen. Das würde Dir aber sicherlich ein Anruf oder eine Mail mit der Service-Hotline genauer erklären.

Übrigens fällt mir grade auf:

Vertrag im Dezember 2013 abgeschlossen - Mindestlaufzeit 24 Monate - also müsste die Subventionierung auch bis Dezember 2015 andauern.


inalue 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 11:46

Vielen Dank für deine Antwort. Anbieter ist Vodafone, 2 Handys für einen Euro dazu bekommen. Die Subventionierung endet mit dem 30. Lebensjahr. Damit kann ich total gut umgehen. Alles kein Problem.

Ich war aber bereits 30 Jahre alt, als ich den Neuvertrag abgeschlossen habe. Somit hätte der Vertrag doch garnicht zustande kommen dürfen oder?

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Zyogen  14.01.2015, 11:50
@inalue
Somit hätte der Vertrag doch garnicht zustande kommen dürfen oder?

Warum denn nicht? Man hat Dir eben bis Dezember 2014 einen Rabatt gewährt, obwohl man es nicht hätte machen müssen.

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BuddyOverstreet  14.01.2015, 11:53
@inalue

Viele meiner Antworten beschäftigen sich mit Verträgen, die in einem Shop abgeschlossen wurden. Dabei handelt es sich meist um Franchise-Nehmer, die unbedingt Kohle machen müssen. Da nimmt es der Shop-Mitarbeiter schon mal nicht so genau mit der Wahrheit. Und gerade bei VF ist das häufiger vorgekommen.

Mein Tipp: Schon jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigen und dann die Kontaktaufnahme mit der Kundenrückgewinnung abwarten. Als Stichwort merke Dir mal "SubSimStud"

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BuddyOverstreet  14.01.2015, 11:55
@Zyogen

Die Subventionierung wird für mindestens eine Vertragslaufzeit gewährt, nicht für die Hälfte.

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inalue 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 12:12
@BuddyOverstreet

Vielen Dank BuddyOverstreet :) deine Antworten sind sehr hilfreich.

Die Idee zu kündigen war auch bereits eine Idee die ich angedacht hatte. Nun werde ich diese auch ausführen. Kann ich den Vertrag als Nichtig anfechten? Als Grund könnte man Täuschung angeben? Oder sind die bestehenden Sachverhalte dafür nicht ausreichend genug? Oder besser einfach fristgerecht kündigen? Meldet sich die Rückgewinnung schnell? Im Moment ist es an die Fachabteilung weiter geleitet worden. Es dauert aber wohl eine Woche bis ich eine Rückmeldung erwarten kann.

Das Stichwort "SubSimStud" verstehe ich leider nicht ;) Sub- Subventioniert Sim- ?? Stud- Student :) Habe versucht es mir zusammen zu reinem ;)

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BuddyOverstreet  14.01.2015, 12:43
@inalue

Nein, den Vertrag kannst Du nicht anfechten. Es liegt auch mit Sicherheit keine Täuschungsabsicht vor. Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt (zum nächstmöglichen Zeitpunkt) auch nur, um den Termin nicht zu verpassen. Wann sich die Rückgewinnung meldet, kann man schlecht beeinflussen.

Ich würde an der Service-Hotline sagen, dass Du grundsätzlich mit dem Tarif zufrieden bist ... SubSimStud ist richtig übersetzt, wenn Du kein neues Handy nimmst, gibt es noch SimOnly, das macht es noch günstiger.

Und nicht vergessen, Studienbescheinigung besorgen, kann sein, dass sich Dein Problem dadurch ganz schnell erledigt.

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Dass der Rabatt wegfällt, stand ja im Vertrag. Insofern ergibt sich daraus kein Sonderkündigungsrecht.


inalue 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 11:33

Das ist mir klar. Der Shop hätte mir den Rabatt aber garnicht geben dürfen. da ich bereits 30 war und somit hatte ich kein Recht darauf. Ich sagte ihm damals aber, dass ich den Vertrag nur abschließe wenn wir bei 70 Euro für beide Verträge landen. Daraufhin hat er gesagt das würde gehen. Das der Rabatt nur bis 30 geht hatte ich nicht gewusst....

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Capsoni  14.01.2015, 11:36
@inalue

Du musst hier jetzt nicht versuchen dich rauszuwinden... du hast den Vertrag unterschrieben und wohl nicht gelesen.... dumm gelaufen.

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Aceretto  14.01.2015, 11:37
@inalue

dann sei froh, dass man dir den zu unrecht erworbenen rabatt nicht noch nachträglich abzieht...

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MistrF  14.01.2015, 11:38
@inalue

aber Du hast mit Deiner Unterschrift die AGB bestätigt.

Es ist extrem lästig, lang und teilweise Kauderwelsch - aber bei Vertragsabschlüssen hilft nur eines - lesen!!

Die mündlichen Versprechungen eines Verkäufers sind völlig irrelevant - außer man hat sie schriftlich festgehalten und als Betragsbestandteil von beiden Seiten unterzeichnen lassen.

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BuddyOverstreet  14.01.2015, 11:46
@Aceretto

Es gibt keinen Rabatt, der aufgrund des Alters plötzlich wegfällt. Der Rabatt wird für Schüler und Studenten gewährt. Daher ist er nicht zu Unrecht erworben.

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Zyogen  14.01.2015, 11:56
@inalue
Der Shop hätte mir den Rabatt aber garnicht geben dürfen.

Doch, hat er ja gemacht. Du hast eben einen zeitlich befristeten, ganz persönlichen Tarif bekommen. Jeder Händler hat einen gewissen Spielraum, einem Kunden entgegenzukommen - auch wenn das nicht in den Tarifbedingungen steht. Dein Bäcker darf Dir auch die Brötchen für 30 Cent verkaufen, obwohl auf dem Preisschild 45 Cent steht. Du kannst nur nicht verlangen, daß er daß dann auch täglich macht.

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