Handy unversichert verschickt?
Habe neulich ein Handy bei ebay klein anzeigen gekauft und per Überweisung gezahlt. es wurde unversichert als Päckchen verschickt. Habe mit den Verkäufer bei der Verhandlung keine Versand Art besprochen. Als das geld eingegangen ist, hat sich der Verkäufer 1 Tag später gemeldet. Und behauptete er ginge zur Post. Ich sagte dem kurz darauf er soll mir anschließend die sendungsnummer mitteilen. Was einen versicherten Versand voraussetzt. Nach paar Stunden hat er das Handy unversichert als Päckchen angeblich verschickt. Es ist jetzt seit fast 2 Wochen nicht angekommen. (Den Beleg der Post hat der übrigens entsorgt, weil da keine Sendungsnummer drauf stand sagte der) wie geht man jetzt vor wer haftet nun für den Schaden. Sind 150€
6 Antworten
https://www.gutefrage.net/frage/dhl-paeckchen-sendungsnummer
Welcher Versand war denn vereinbart? Da der Verkäufer nicht beweisen kann, dass er das Päckchen eingeliefert hat, weil er den Beleg entsorgt hat, ist er haftbar. Das wird dir aber nix nützen, wenn er weder Geld noch Handy an dich übersendet, wirst du klagen müssen.
Das hinzukriegen ist jetzt dein Problem, wenn du mit dem Verkäufer nicht einig wirst.
Der Verkäufer muss dir das Geld zurückzahlen.
Dann hast Du wohl alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte.
- Per Überweisung an eine unbekannte Person zahlen, ist wie einem wildfremden auf der Straße das Geld in die Hand zu drücken. Es gibt kein zurück dabei.
- Vertraglich nicht auf versicherten Versand bestanden zu haben.
Natürlich bist Du im Recht und hast Anspruch auf Versand und Versandnachweis. Aber der Klageweg birgt ein großes finanzielles Risiko für dich. Du must die gesamten Kosten der Klage vorverauslagen, ohne zu wissen ob Du das und deinen Verlust je wiedersehen wirst.
Du würdest gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen, ohne zu wissen ob du erfolgreich sein wirst.
Anzeige erstatten ist naturlich grudsätzlich richtig. Ich denke hier kommt Unterschlagung als Straftatbestand in Frage. Nur verspreche Dir nicht allzuviel davon. Möglicherweise stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit sofort ein, oder er bekommt möglicherweise als Ersttäter nur eine sehr humane Strafe. Aber ganz egal was bei dem Strafverfahren heraus kommt, davon hast Du dein Geld noch längst nicht wieder.
Angenommen es kommt zu einer Verurteilung, dann ist er halt Straftäter und dir ist rechtliche Genugtuung wieederfahren, das hat aber noch nichts mit Deinen monetären Ansprüchen zu tun, denn das ist grundsätzlich Zivielrecht, das im Strafverfahren lediglich in der Nebenklage geltend gemacht werden kann oder eben auf dem kostspieligen zivil- Klageweg
Hier scheiden sich die Rechtsgeister.
Laut Gesetz trägst Du als Käufer das Versandrisiko.
Aber der Verkäufer muss den Versand beweisen (so sagen die einen) oder zumindest glaubhaft machen. (so sagen die anderen).
Was davon stimmt, kann Dir nur ein Gericht sagen.
Teilt Euch den Verlust und gut ist es ;-)
Habe mit den Verkäufer bei der Verhandlung keine Versand Art besprochen.
Dann haftet der Verkaeufer - sofern er kein gewerblicher Haendler ist - auch nicht fuer den Verlust auf dem Versandweg.
Als solche geht die Versandgefahr auf den Käufer über, sobald das Päckchen bei der Post eingeliefert ist, da der Verkäufer das aber nicht beweisen kann, könnte eine Klage erfolgreich sein.
Nicht wenn der Verkaeufer glaubhaft vortraegt, den Artikel ordnungsgemaess verschickt zu haben. Dann liegt der Ball beim Empfaenger, der den Vortrag des Verkaeufers dann erschuettern muesste.
Das stimmt, deshalb steht da ja auch "könnte erfolgreich sein". Aber hat nicht mal mehr den Beleg. Angeblich weggeworfen.
Doch muss er. Sonst würde das doch jeder machen.
Nein, er muß nur glaubwürdiger sein als du. Aber das könnte für ihn schwierig werden.
Und wie habe nur seine iban und Namen und wohn Ort von ebay klein anzeigen