Handy unversichert verschickt?

6 Antworten

https://www.gutefrage.net/frage/dhl-paeckchen-sendungsnummer

Welcher Versand war denn vereinbart? Da der Verkäufer nicht beweisen kann, dass er das Päckchen eingeliefert hat, weil er den Beleg entsorgt hat, ist er haftbar. Das wird dir aber nix nützen, wenn er weder Geld noch Handy an dich übersendet, wirst du klagen müssen.


Tzezeu 
Beitragsersteller
 30.10.2021, 14:54

Und wie habe nur seine iban und Namen und wohn Ort von ebay klein anzeigen

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Bitterkraut  30.10.2021, 14:55
@Tzezeu

Das hinzukriegen ist jetzt dein Problem, wenn du mit dem Verkäufer nicht einig wirst.

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Der Verkäufer muss dir das Geld zurückzahlen.

Dann hast Du wohl alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte.

  1. Per Überweisung an eine unbekannte Person zahlen, ist wie einem wildfremden auf der Straße das Geld in die Hand zu drücken. Es gibt kein zurück dabei.
  2. Vertraglich nicht auf versicherten Versand bestanden zu haben.

Natürlich bist Du im Recht und hast Anspruch auf Versand und Versandnachweis. Aber der Klageweg birgt ein großes finanzielles Risiko für dich. Du must die gesamten Kosten der Klage vorverauslagen, ohne zu wissen ob Du das und deinen Verlust je wiedersehen wirst.

Du würdest gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen, ohne zu wissen ob du erfolgreich sein wirst.


Tzezeu 
Beitragsersteller
 30.10.2021, 15:16

Und Anzeige erstatten

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verreisterNutzer  31.10.2021, 13:01
@Tzezeu

Anzeige erstatten ist naturlich grudsätzlich richtig. Ich denke hier kommt Unterschlagung als Straftatbestand in Frage. Nur verspreche Dir nicht allzuviel davon. Möglicherweise stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit sofort ein, oder er bekommt möglicherweise als Ersttäter nur eine sehr humane Strafe. Aber ganz egal was bei dem Strafverfahren heraus kommt, davon hast Du dein Geld noch längst nicht wieder.

Angenommen es kommt zu einer Verurteilung, dann ist er halt Straftäter und dir ist rechtliche Genugtuung wieederfahren, das hat aber noch nichts mit Deinen monetären Ansprüchen zu tun, denn das ist grundsätzlich Zivielrecht, das im Strafverfahren lediglich in der Nebenklage geltend gemacht werden kann oder eben auf dem kostspieligen zivil- Klageweg

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Hier scheiden sich die Rechtsgeister.

Laut Gesetz trägst Du als Käufer das Versandrisiko.

Aber der Verkäufer muss den Versand beweisen (so sagen die einen) oder zumindest glaubhaft machen. (so sagen die anderen).

Was davon stimmt, kann Dir nur ein Gericht sagen.

Teilt Euch den Verlust und gut ist es ;-)

Habe mit den Verkäufer bei der Verhandlung keine Versand Art besprochen.

Dann haftet der Verkaeufer - sofern er kein gewerblicher Haendler ist - auch nicht fuer den Verlust auf dem Versandweg.


Tzezeu 
Beitragsersteller
 30.10.2021, 14:49

Ist eine Privatpersonen

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Bitterkraut  30.10.2021, 14:54
@Tzezeu

Als solche geht die Versandgefahr auf den Käufer über, sobald das Päckchen bei der Post eingeliefert ist, da der Verkäufer das aber nicht beweisen kann, könnte eine Klage erfolgreich sein.

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DerCaveman  30.10.2021, 14:59
@Bitterkraut

Nicht wenn der Verkaeufer glaubhaft vortraegt, den Artikel ordnungsgemaess verschickt zu haben. Dann liegt der Ball beim Empfaenger, der den Vortrag des Verkaeufers dann erschuettern muesste.

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Bitterkraut  30.10.2021, 15:02
@DerCaveman

Das stimmt, deshalb steht da ja auch "könnte erfolgreich sein". Aber hat nicht mal mehr den Beleg. Angeblich weggeworfen.

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DerCaveman  30.10.2021, 15:06
@Tzezeu
Ein Vortrag ist kein Nachweis.

Einen Nachweis muss er ja auch gar nicht erbringen.

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Tzezeu 
Beitragsersteller
 30.10.2021, 15:26
@DerCaveman

Doch muss er. Sonst würde das doch jeder machen.

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Bitterkraut  31.10.2021, 14:43
@Tzezeu

Nein, er muß nur glaubwürdiger sein als du. Aber das könnte für ihn schwierig werden.

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