Handy Ticket?

2 Antworten

Zwingend erforderlich ist es nach den Beförderungsbedingungen nicht, hilfreich könnte es aber schon sein. Aber: Ganz "ohne" geht es nicht:
"6.1.2 Für die Buchung eines Online-Tickets für ein alleinreisendes Kind sind abweichend von Nr. 6.1.1 Satz 1 als ID-Karten ausschließlich eine BahnCard, eine BahnBonus Card, ein Personalausweis oder ein Kinderausweis, welche jeweils auf das Kind ausgestellt sind, zugelassen."


maxim65  13.02.2023, 07:40

Eigentlich schon. Es steht immer da das das Ticket nur mit einem Lichtbildausweis gültig ist

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HugoHustensaft  13.02.2023, 07:42
@maxim65

Die Ergänzung war vor Deiner Antwort - hat sich vielleicht überschnitten ... Dennoch braucht es eben nicht zwingend einen Lichtbildausweis.

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Ja, hler geht es darum, ob du eine für DICH gültiges Tickets hast. Das kannst du nur mit einem offiziellen Ausweis belegen.

Den Ausweis mitnehmen tust du hier wegen dem Tickets, das du benutzt. Es geht dabei nicht um die generelle Ausweispflicht.