Handy repariert und weg gerannt welche Strafe erwartet mich?
Guten Abend ich habe heute morgen mein Handy abgeholt von der Reparatur und bin dann einfach weg gerannt (Reparatur hätte 300€ gekostet). Der Chef des Ladens ist hinterher und hat mich festgehalten, ich habe mich natürlich sofort entschuldigt. Er hat daraufhin die Polizei gerufen und die meinten es würde ein Brief zu mir nach Hause kommen. Was erwartet mich?
4 Antworten
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Das war eine sehr dumme Entscheidung, die du da getroffen hast und ich hoffe, dass du aus der Strafe lernen wirst.
Da du wahrscheinlich noch minderjährig bist, kannst du mit Sozialstunden bzw. einer hohen Geldstrafe rechnen. Die ist dann überraschenderweise teurer als die Handyreparatur. Im schlimmsten Fall giltst du dann sogar schon als vorbestraft.
Den meisten Ärger wirds aber dann wohl zuhause geben.
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Ich weiß nicht, aber gilt dann nicht "Eltern haften für ihre Kinder"? Kenne mich mit dem Recht nicht aus.
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Ich weiß aber. Und nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sippenhaft ist abgeschafft.
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Klar gibt es da auch Geldstrafen mein großer Bruder durfte 45€ zahlen weil er schockoriegel im Wert von 3€ klauen wollte ja gut is schon einige jahre her aber Geldstrafen gibt es die dann auch mit sozialstunden abgearbeitet werden können
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Das war keine Strafe, das war die Vertragsstrafe die der Händler bekommen hat. Die sog. Fangprämie. Gerichtliche Strafe geht extra.
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Sozialstunden, oder, mit ganz viel Glück, eine Verwarnung, wenn du 18 bist, wenn du 18-20 bist, Sozialstunden oder Geldstrafe, und wenn du ü 20 bist, Geldstrafe
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(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In den Bau wirst du sicherlich nicht kommen. Aber Geldstrafe und/oder Sozialstunden kommen schon in Frage.
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Jugendliche mit eigenem Einkommen, was diese in der Regel in einer Ausbildung besitzen, können durchaus eine Geldauflage bekommen.
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Gut dass aber nirgends vermerkt ist, wie alt der Fragesteller ist.
Das ist ja jetzt nur eine Annahme deinerseits aufgrund der Fragestellung, die vielleicht auch richtig ist.
Dennoch pflege ich Fragen immer entsprechend der bereitgestellten Informationen zu beantworten.
Und da weder Alter noch sonst was angegeben ist, bleibe ich bei meiner Antwort, die entsprechend der Frage auch nicht falsch ist.
Also nichts für ungut ... nerv mal bitte jemand anderes mit versuchter Klugscheißerei.
Danke!
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Sei froh das du nicht einfach von der straftat abgelassen hast sondern gefangen wurdest und diese dadurch nicht vollenden konntest, das mindert das strafmaß nun zumindest ein wenig.
Wärest du mal gleich stehen geblieben, mhh, dann wäre das noch förderlicher für deine genesung geworden. Jetzt bist du erstmal vorbestraft im schlimmstenfall.
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nein da gibt es kein erwischen, er hat sich fangen lassen vom kläger.
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ja aber er hat sich doch nicht versteckt oder musste erst gesucht werden. Er hat davon abgelassen sich der Gefangennahme zu widersetzen am ende sogar und sich schließlich der polizei gestellt.
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Sei froh das du nicht einfach von der straftat abgelassen hast sondern gefangen wurdest und diese dadurch nicht vollenden konntest
Das war schon ein vollendeter Betrug, und nicht nur der Versuch.
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es war aber keine vereitelung, oder flucht in vollendung. Er hat sich die sachen nur äußerst dreist erschleichen wollen, ohne erfolg. Also selbst dazu ist er ja nicht mal in der lage, egal ob er dazu genügend kriminelle energie besitzt.
Da reicht es doch, ihm neben seinem misserfolg und der pein und dem ganzen drum rum, eine genügend hohe sozialstrafe zu geben, damit er dann genügend zeit hat darüber nach zu denken und sich wieder frei zu machen von seinen kriminellen gedanken, findest du nicht auch irgendwie?
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Die Straftat war durch und fertig. Das er gefangen wurde, gibt keine Minderung der Strafe. Hätte er sich vor der Vollendung bzw. dem "Fangen" SELBSTÄNDIG entschieden, die Tat nicht durchzuziehen, dann vielleicht. Ein Rücktritt ist so aber einfach nicht mehr möglich. Deshalb: Viel Spaß vor Gericht.
Geldstrafe gibts nicht für Minderjährige.