Handy nach Privatkauf zurückgeben?

2 Antworten

Das wird nix.

Du musst zweifelsfrei nachweisen, dass das Handy den Fehler schon vor der Übergabe an Dich hatte, dass der Verkäufer davon wusste und er es Dir arglistig verschwiegen hat.

Und diese Schäden könnten ja auch bei Dir entstanden sein, was ich Dir natürlich nicht unterstellen möchte.

...zudem hat er die Rücknahme nicht ausgeschlossen.

Das musste er auch nicht, da es kein "Rückgaberecht" giibt, also muss man eine Rücknahme auch nicht ausschließen.

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Nanny264 
Beitragsersteller
 05.10.2023, 23:35

Hey, ich habe das mir der Kamera direkt gesehen, sobald ich das Handy fertig konfiguriert hatte, auch Apple mir bestätigt das der Fehler selbstverschuldet gewesen ist und somit schon länger besteht. Die Kamera ist beim Zoom leider so schlecht, dass man nicht mal Bäume erkennen kann. Alles ist wirklich extrem verschwommen und unscharf. Der Verkäufer war bei der Übergabe persönlich nicht anzutreffen sondern ein Familien Mitglied was von dem Handy nicht viel wusste. Auf den ersten Blick wirkte alles wie beschrieben. Nur eben die Kamera überhaupt nicht, sowas hätte man tatsächlich wissen müssen. Das ist nichts was man beim genauen Hinschauen sieht

M111evo  05.10.2023, 23:37
@Nanny264

Das habe ich alles gelesen und auch verstanden, trotzdem ändert es nichts an der Rechtslage und auch nichts an meiner Antwort.

Da wirst Du Dir einen Anwalt suchen müssen, wenn es Dir das wert ist.

Nanny264 
Beitragsersteller
 05.10.2023, 23:45
@M111evo

Was ist denn mit der Tatsache das wenn der Artikel hingegen mangelhaft ist, ich die sich aus § 437 ff. BGB ergebenden Rechte geltend machen?

M111evo  05.10.2023, 23:46
@Nanny264

Seufz...

Auch hier bist Du in der Beweispflicht, wie bereits mehrfach erklärt.

Und sorry, aber damit bin ich dann auch hier raus.

Über Kleinanzeigen kaufst du wie gesehen. Eine Rücknahme muss der Käufer nicht ausschließen. Du hast das Teil ja gesehen, das du gekauft hast.