handy in Fluss gefallen! was jetzt?

10 Antworten

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also erstmal nicht fönen sonder mit dem staubsauger aussaugen, denn beim fönen verteilt sich das wasser in dem gerät nur noch mehr und gelangt in noch mehr bereiche. also am besten saugst du es jetzt gleich mal aus (aufpassen, dass du nichts einaugst!). danach würde ich es mit tüchern abtupfen und dann ohne sonneneinstrahlung in reis legen oder, wenn das nicht möglich ist, es in tücher wickeln. die lamge änderst du am besten immer wieder oder wechselst reis/tücher aus. wichtig ist, dass du es nciht in die sonne legst, denn dann bildet ich kondeswasser.. ich würde es dann aber erstmal mind 1, besser 2-3 wochen nicht versuchen an zu machen. danach könnte es wieder gehen. war bei mir sowohl bei kamera als auch bei ipod so, wobei der ipod ja 2 min im wasser lag und jetzt der display niht mehr geht. lg und viel glück ;)

Vermutlich war das durchgehende vibrieren ein Kurzschluss der dem Handy den Rest gegeben hat.

Akku raus, Sim raus, SD raus und das Handy trocknen lassen. Das dauert mindestens 12 Stunden.

Das Handy ein paar Tage lang trocknen lassen und nicht mal eben mit dem Föhn drüber.

Wenn es dann noch nicht geht, ist es kaputt und dann musst du es reparieren lassen.

Hatte ich auch mit meinem Samsung Star.... Lass es 2 ,3 Tage Trocknen auf der Heizung etc... sollte danach wieder gehen


hannah140  07.06.2013, 20:46

würde es nicht auf die heizung legen, dan entsteht kondenswasser

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xAceyx  07.06.2013, 20:54
@hannah140

Kann sein, ich hatte es 2,3 Tage auf der Heizung ist nichts passiert, naja außer das mein Handy wieder ging :D

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ein neues kaufen bzw bei garantie einschicken lassen


drasaa  07.06.2013, 20:42

Die Garantie deckt garantiert keinen Wasserschaden.

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Scherina  07.06.2013, 20:49
@drasaa

komisch, meine schon. meines ist mir mal ins klo gefallen und hab es komplett ersetzt gekriegt

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AnneSommer  07.06.2013, 20:46

Es bleibt nur Neu kaufen. Die Garantie sowie die Gewährleistung haften nur / treten nur ein , wenn das Verschulden beim Herstellerliegt bzw.von Werk aus ist.

Schusseligkeit , Fahrlässigkeit,.... des Besitzers fällt nicht darunter

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