Handy funktionsfähig verkauft, 2 Tage später kaputt und Umtausch!?

8 Antworten

Und was soll ich machen, weil er mich vielleicht schlagen wird, weil er Russe ist und das Gegenteil behauptet und sein Geld wieder haben möchte? Er und seine beiden Freunde, die in der gleichen Firma arbeiten wie ich sind aggressiv :D Ich hätte keine Chance! Ich meine, er hat sich das Handy ja bei der Übergabe angeguckt und wer tut das nicht?

Nein, dazu bist Du nicht verpflichtet. Erst mal hat er nix schriftliches und zweitens hat es ja zum Kaufzeitpunkt funktioniert. Es ist gut möglich, dass ihm das Handy kaputt gegangen ist (z. B. durch Runterfallen o. ä.) und er will das Dir anhängen und sein Geld wieder haben. Ich würde mich weigern, das Geld zurückzuzahlen, da das Handy zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionsfähig war. Als Privatverkäufer kannst Du Garantie und Gewährleistung ausschließen. Und dass es gebraucht ist, wusste er wohl auch, oder? Von daher hat er nichts gegen Dich in der Hand. Ich würde nicht zahlen!


FliegenderStern  08.04.2010, 16:45

Seh ich genauso. Kein Geld zurückzahlen, da es bei der Kaufübergabe funktioniert hat.

0

In dem fall würde ich sagen gekauft wie gesehen. Selbst bei einen kaufvertrag gehst keine service leistung ein wie zb der hersteller.

Es gibt die möglichkeit das handy zum Hersteller zu schicken wenn noch gewährleistung besteht und ein Kaufbeleg.

Außerdem weißt du auch nicht ob er dir evtl verschweigt das er den deffekt selber zu verschulden hat.

Gekauft wie gesehen.

Davon abgesehen: Handy ausschalten, Handy wieder einschalten, dann funktioniert es vielleicht wieder. Bei einigen Modellen stürzen die Touchscreentreiber nämlich gerne mal ab, was durch einen Neustart behoben wird.

verkauft ist verkauft. du bist ein privathändler gewesen und kein gewerblicher also musst du auch nichts zurücknehmen. wer weiss was der käufer selber angestellt hat und dich nun abzocken will. ich würde es nicht mehr zurücknehmen und ihm auch nicht mehr das geld zurückgeben.