Handy einkassiert von polizei?

4 Antworten

Ja, die Polizei und ein Gespräch mit denen


nemr15 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 16:21

Ja die waren schon bei mir zuhause Nach dem dieser fall 1 jahr alt war

1
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:a)sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),b)die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oderc)die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,2.es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,3.einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder4.einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(3) Wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Hoffentlich eine entsprechend hohe Strafe. Es gibt Delikte, da kann man gar nicht hart genug bestrafen, Jugendlicher hin oder her.

Schon beim Anwalt gewesen?


nemr15 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 16:26

Nein mein Vater hat seinen Anwalt schon kontaktiert wir müssen warten Bis ich bei der polizei bin

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Hippoapfelmus  05.02.2021, 16:30
@nemr15

Du musst doch überhaupt nicht bei der Polizei erscheinen. Hat dir das der Anwalt deines Vaters nicht gesagt?

Wer kommt denn zu diesem Termin mit?

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nemr15 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 20:50
@Hippoapfelmus

Die polizei hat mir einen brief geschickt wo steht das ich dort am freitag mit meiner mutter/vater erscheinen soll weil ich noch 15 bin

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