Handwerkerregelung Ausnahme Schlüsselzahl 95?
Guten Abend,
ich mache demnächst Lkw-Führerschein, Klasse C1 oder C. Hierzu habe ich zu der Schlüsselzahl 95 eine Frage.
Hauptberuflich arbeite ich als Angestellter (41-Stunden wöchentlich). Nebenberuflich und Hobbymäßig bin ich Gartenpfleger (1-2x pro Monat).
Ich möchte mir selber Container aufstellen, in denen ich Grüngut reinschmeiße und danach den Container auskippe/ausleere bzw. entsorge.
Die Arbeitstätigkeit ist also Hecken, Gras und Bäume schneiden und nicht das Fahren.
Brauche ich dann für das Stellen meiner eigenen Container die Schlüsselzahl 95? Oder gilt da die Ausnahme bzw. die Handwerksregelung ?
1 Antwort
Dafür brauchst du die 95.
Sobald du gewerblich fährst ist die 95 notwendig. Selbst wenn du dein lkw nur ein mal im Jahr auf öffentlichen Straßen bewegst.
Aber warum? Es ist Nebentätigkeit und das Fahren ist ja nicht an erster Stelle.