Handwerker?

3 Antworten

In der Regel hat der Vermieter, in diesem Fall die evangelische Kirche, ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Handwerkern, wenn es um größere Reparaturen oder Renovierungen geht. Oft können Mietverträge Klauseln enthalten, die dem Vermieter das Recht einräumen, bestimmte Handwerker vorzuschreiben oder zumindest ihre Zustimmung einzuholen.

Es kann sinnvoll sein, deinen Mietvertrag zu überprüfen oder bei der Verwaltung der Kirche nachzufragen, um genau zu klären, welche Regelungen für Handwerkerdienste gelten. Wenn du die Handwerker selbst wählen möchtest, aber der Vermieter spezielle Anforderungen hat, könntest du versuchen, eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Wenn sie diese bezahlen, dann ja.

Wenn Du den Handwerker selbst bezahlst nicht.