Hallo zusammen, wir haben uns Schlafzimmermöbel im Wert von ca. 2100 Euro gekauft.. Auf die Lieferung haben wir 7 Wochen gewartet. Wir wurden dann angerufen?

9 Antworten

Hallo Blauerstern, ich wollte auf Ihren Kommentar zu meiner Antwort reagieren, finde aber keinen Button, um auf "Kommentar kommentieren" zu drücken. Ich würde bewußt 2 Wochen Frist setzen, weil die 3 Wochen haben. Das bedeutet, die müssen zum Telefon greifen, ihren Zulieferer anrufen und dem erklären, warum es jetzt schnell gehen muss. Das erhöht die Chance es auch zu bekommen. Ich würde auch darauf bestehen, dass die liefern und aufbauen - damit eine Endabnahme durch Sie erfolgen kann. Ich würde darauf bestehen, dass Sie Ihr Geld zurückwollen falls eine Endabnahme nicht möglich ist. Und ich würde deutlich machen, dass ich einen monetären Ausgleich für den erlittenen Schaden geltend mache. Notfalls mit Anwalt. Zum Schluss noch ein versöhnliches Wort im Sinne von: Wir würden uns freuen, wenn wir dieses Desaster möglichst rasch und zur Zufriedenheit aller beseitigen könnten... herzlichst Detlef Frage an alle: wie kann man einen Kommentar kommentieren?


lenzing42  27.07.2016, 11:27

Unter jeder Antwort steht: Kommentieren mit drei Punkten.Auf diese drei Punkte klicken, dann öffnet sich die Möglichkeit zum Kommentar schreiben.

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Detlef Rochow  27.07.2016, 18:44
@lenzing42

Vielen Dank - ich glaube, die gab es bei mir nicht, weil ich - wie ich später merkte - noch gar nicht eingeloggt war (was eigentlich auch nicht nötig ist, schließlich werde ich immer gefragt, ob ich eingeloggt bleiben möchte...)

Herzlichst

Detlef

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Die Schadensersatzansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser

dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt
hat oder die Nacherfüllung bereits endgültig gescheitert ist. Zudem
muss der Verkäufer die Mangelhaftigkeit der Sache zu vertreten haben,
diese also in aller Regel zumindest fahrlässig verschuldet haben.

Hierfür ist der Verkäufer beweispflichtig. Dies bedeutet, er muss
nachweisen, dass ihn gerade kein Verschulden trifft. Gelingt ihm dies
nicht, so vermutet das Gesetz, dass ein Verschulden des Verkäufers
vorliegt.

beim Verbrauchsgüterkauf muss der Verkäufer gemäß § 474 Absatz 2 BGB in
Verbindung mit § 447 BGB für das Verschulden des Versandunternehmens
einstehen. Ist somit zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher ein
Versand der Kaufsache an den Verbraucher vereinbart, schuldet der
Verkäufer dem Verbraucher die Übergabe der mangelfreien Kaufsache und
hat auch ein Verschulden eines unabhängigen Transportunternehmens (z. B.
DHL, Hermes, UPS etc.) zu vertreten.

 der Käufer muss gegenüber dem
Verkäufer zunächst eine Mahnung aussprechen. Eine Aufforderung zur
sofortigen Lieferung genügt.

Einen Verzögerungsschaden nach §§ 280 Absatz 1, Absatz 2, 286 BGB
kann der Käufer neben einem etwaigen Schadensersatz für die mangelhafte
Sache selbst geltend machen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht
jedoch gemäß § 286 Absatz 4 BGB nicht, wenn der Verkäufer beweisen kann,
dass er die Verzögerung der Nacherfüllung nicht zu vertreten hat, ihn
also für die Verzögerung insbesondere kein Verschulden trifft. Hat der
Verkäufer dem Käufer die pünktliche Nacherfüllung – etwa im Rahmen einer
Garantieerklärung – garantiert, so muss er den Verzögerungsschaden des
Käufers auch dann begleichen, wenn ihn ansonsten kein Verschulden zur
Last liegt.

ist schon alles bezahlt ?

klar würde ich im laden auf den putz hauen und einen preisnachlass fordern.

20 % sind wohl angemessen.


lenzing42  27.07.2016, 11:39

@carweasel66:

Also,mit auf den Putz hauen erreichst du nicht viel, sondern man muss schon sachlich bleiben, wenn man etwas erreichen will.

Merke: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.

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Preisnachlass kommt immer auf den Verkäufer an. Aber um den Kunden nicht noch mehr zu verärgern lassen sich die meisten Verkäufer darauf ein.

In jedem Fall kannst du vom Kauf zurück treten.

Schließlich habt ihr ja bis heute nicht die Ware erhalten die ihr bezahlt habt

Hallo Blauerstern20,

bei der Stiftung Warentest findet man Antworten auf einige Fragen zum Thema:

"14) Der Händler braucht ewig für die Reparatur. Was soll ich tun?

Es gibt keine verbindliche Frist für die Nachbesserung. Wenn Sie schon
länger warten, setzen Sie schriftlich eine Frist (zum Beispiel eine
Woche), innerhalb deren er reparieren oder umtauschen muss. Kündigen Sie an, danach rechtliche Schritte einzuleiten und die Kosten als
Verzugsschaden zu berechnen. Das könnte die Sache beschleunigen."

Einfach hinfahren und das Zeug auf die Theke werfen ist immer mit Risiko verbunden. Ich finde die Idee gut, schriftlich den Sachverhalt zu notieren (ohne jede Wertung) - und dann einen konkreten Vorschlaf machen wie Sie sich die Lösung vorstellen: z.B. eine verbindliche letzte Frist setzen (2 Wochen muss wohl bei Möbeln schon noch mal sein) - und auf Lieferung frei Haus und kostenlosem Aufbau bestehen. Ferner betonen: Wenn dann der Schrank nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt bestehen Sie auf Kaufpreisrückgabe, + Kosten für den entstandenen Schaden durch Verzug.

Wichtig ist immer, dass der Ton klar und sachlich ist. Für Behauptungen, Unterstellungen, Beleidigungen ist im Geschäftsleben kein Platz. Sie wollen schließlich nicht recht haben, sondern einen Schrank oder das Geld zurück + einer angemessenen Entschädigung.

Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich für Euch

mit herzlichem Gruß

Detlef


blauerstern20 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 13:34

Hallo,

vielen Dank fuer Ihre Antwort.

Wenn ich denen nun eine Frist setze von 2 Wochen und nach den zwei Wochen ist das Ersatzteil immer noch nicht da-denn die gehen ja immer von einer Lieferzeit von 3-4 Wochen aus.

Was fuer einen Preisnachlass kann man denn da fordern?10,15,20 % ?

Am liebsten wuerde ich wirklich alles zurueckgeben, das Problem ist nur, wenn man woanders neu bestellt wartet man auch wieder 6-8 Wochen.

Blöderweise haben wir schon den kompletten Betrag bezahlt, da wir ja dachten, dass die Möbel ganz und komplett wären als wir sie abgeholt haben.

LG

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