Halbwaisenrente?

2 Antworten

Es müssen schon entsprechende Nachweise erbracht werden, dass er dein leiblicher Vater war, ist doch überall so, wenn man etwas beanspruchen möchte, dann sind entsprechende Nachweise erforderlich.

Dann bestünde bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres auch Anspruch auf Waisenrente und wenn Du in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung bist bzw.in einem Studium, dann längstens bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres.

Wenn es dein leiblicher Vater war, hast du bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Halbwaisenrente - während einer Ausbildung (Schüler, Student, Azubi) sogar bis zum 27. Lebensjahr.

Dazu muss die Vaterschaft allerdings amtlich festgestellt sein.