HAK KLAUSEL ?
Hallo,
ich besuche die 2. klasse Aufbaulehrgang in Wien. Meine Noten sind wirklich nicht gut und ich habe auch einige Probleme in der Schule wie zum Beispiel meine Fehlzeiten, ich fehle relativ oft und bin auch ein Außenseiter, rede nicht so gerne auch nicht mit den Lehrern in Unterricht. Ich habe schon immer Probleme in Englisch gehabt und dieses Jahr auch. Meine Lehrerin meinte ich soll eine Wunschprüfung machen, aber ich möchte es mir nicht antun.
ich möchte freiwillig wiederholen, da ich höchstwahrscheinlich 2 Fünfer im Zeugnis haben werde.
Meine Frage ist: Wenn ich jetzt die 2. klasse wiederhole und nochmal im Zeugnis in englisch eine 5 haben WERDE, würde ich dann die Klausel bekommen? (Hatte noch nie eine Klausel)
würde mich auf eine Antwort freuen,
danke!
1 Antwort
Wenn du wiederholst, dann greift die Klausel nicht, also könntest du sie im Ernstfall in der zweiten HAK nochmal anwenden. Trotzdem würd ich dir empfehlen, dich ordentlich in Englisch reinzuhängen, auch wenn du wiederholst, und den Stoff der 2. dann noch nicht intus hast, dann wird‘s in den darauffolgenden Klassen immer schwerer, und dann kann dich die Klausel nicht mehr retten. Schau also, dass du die Klausel nach dem Wiederholen gar nicht mehr brauchst.
Wünsche dir alles Gute und viel Erfolg!