Dürfte ich nochmals die Klausel im selben Gegenstand benutzen?
Hallo,
ich habe in meinem Leben 2x die Schule gewechselt.
Ich war zuerst auf einem Gymnasium 2 Jahre, danach bin ich in einer Handelsakademie gewechselt (das ist wie ein Gymnasium nur dauert es nur 5 Jahre).
Ich befinde mich derzeit in der 3. Klasse und habe in der 1. Klasse eine Klausel in Mathematik benutzt.
Dürfte ich jetzt in der 3. Klasse nochmals eine benutzen oder nicht?
PS: Ich gehe in Österreich zur Schule
Bis jetzt habe ich 2x die Klasse wiederholt. Einmal im Gymnasium und einmal in der Handelsakademie (die 2. Klasse). Ich stehe gerade leider kurz davor erneut zu wiederholen & diesmal die 3. Klasse.
Findet ihr es peinlich 3 x zu wiederholen, da man somit 3 Jahre verschwendet hat und 3 Jahre davor das Abitur gehabt hätte, weil ich schäme mich sehr.
Ich bin 18 und werde bald 19 und es ist sehr peinlich für mich. Aber ich kann nichts dafür, wenn ich Mathematik garnicht beherrsche, ich verstehe dieses Fach einfach nicht.
Was ich tun soll, weiß ich auch nicht. Ich habe mich bei vielen Lehrstellen beworben und werde nicht immer angenommen & deshalb habe ich Angst das 3. Mal zu wiederholen.
Hat jemand von euch schon 3x wiederholt?
2 Antworten
Die "Klausel" darf man in seinem ganzen Leben nur einmal verwenden, in welchem Fach ist egal.
Dieser Paragraph basiert auf der Annahme, dass man in einem einzelnen Fach die Defizite des Vorjahres aufholen kann. Daher dürfen alle Lehrer zusammen entscheiden, ob sie glauben, dass der Schüler den Stoff für beide Jahre im nächsten Schuljahr erlenen kann. Sie sehen sich die Leistungen in den anderen Fächern an und wenn die in Ordnung sind (also nicht dort auch noch am 5er vorbeigeschrammt bist), bekommt man einmal diesen Paragraph oder Klausel.
Wenn man allerdings noch einmal in diese Situation kommt, zeigt das eigentlich, dass es a) noch in anderen Fächern Probleme gibt oder b) man nicht fähig war den Stoff aufzuholen. Daher gibt es diese Ausnahme auch nur einmal.
Was du jetzt tun kannst?
- Dich zusammenreißen und Nachhilfe nehmen.
- Auf eine weniger anspruchsvolle Schule wechseln. Gerade die Handelsakademie ist sehr "rechenlastig" (und eben nicht wie ein Gymnasium, da lernt man ganz andere Sachen).
- Aufhören und eine Ausbildung anfangen. Dass es nicht leicht ist einen Ausbildungsplatz zu finden, ist klar. Da hilft nur fleißig weiter bewerben und am besten die Unterlagen professionell ansehen zu lassen. Oft liegt es an schlechten Bewerbunsunterlagen.
An sich muss man sich nicht schämen, dass man dreimal wiederholt. Andere geben auf, dass ist auch nicht besser. Verschwendet hat man diese Zeit nicht, immerhin hat man ja was gemacht. Allerdings ist es etwas fraglich, ob Schule wirklich das Richtige für dich ist. Manchen liegt die Schule einfach nicht. Dann ist eine Ausbildung meist die bessere Wahl. Inwieweit du in den anderen Fächern gut bist, weiß ich nicht. Wenn das Problem wirklich nur Mathe ist, dann wäre Nachhilfe wohl die beste Lösung.
Nein, man kann niemals die Klausel zweimal bekommen. Weder im selben Fach, noch in einem anderes. Das hast du falsch verstanden.
Dann wird dein Weg wohl über Nachhilfe führen.
Die Klausel-Regel ist meines Wissens nur einmal möglich in der gesamten Oberstufe.
Also in den anderen Fächern bin ich eigentlich recht gut muss ich sagen. Ich möchte noch nicht arbeiten gehen, ich möchte weiterlernen aber wegen Mathe verliere ich die Hoffnung.
Deswegen weiß ich nicht was ich tun soll. Es macht mich sehr traurig, wenn mir jemand sagt, dass die Schule nichts für mich sei, obwohl das nicht der Fall ist.
Ich bin zum Beispiel in den sprachlichen Gegenständen (Englisch, Spanisch) sehr sehr gut aber dann kommt mir Mathe entgegen und zerstört einfach alles.
Zudem ist meine Mama sehr enttäuscht und das macht mich sehr traurig.
Du hast erwähnt, dass man ausnahmsweise das 2. Mal im selben Gegenstand die Klausel bekommen kann, stimmt das? Was müsste da passieren, damit sowas passiert? Müsste man da einen Brief der Direktorin schreiben oder wie?