Haftung für Vorbesitzer?
Hallo,
ich habe eine kleine Frage.
Hafte ich beim Autoverkauf als Privatperson für den Vorbesitzer?
Gruß
3 Antworten
was meinst Du? Hast Du ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, das Du nun weiter verkaufst?
Dann ja: Du solltest im Kaufvertrag unbedingt vermerken, dass Du nur Schäden aus Deiner Besitzerzeit angeben kannst!
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto und Motorrad
Hallo, aus diesem Grund hatte ich bei meinen KFZ käufen immer der Versicherung den Wechsel angemeldet.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Du meinst wenn du es gekauft hast. Das Datum auf dem Kaufvertrag ist bindend. Das ist dein Beweis dass zuvor alles zu Lasten des Verkäufers geht.