Haftbefehl?

5 Antworten

Also so wie das zur Zeit aussieht wird er als Asylant in Haft eh in sein Heimatland abgeschoben. Er kostet in Haft einfach zu viel Geld. Er braucht sich also keine Sorgen machen, dass er in deutscher Haft bleibt.

Innerhalb der EU dürfte es da eine Gleichschaltung geben. Die Behörden und Polizisten in Frankreich sind doch eh härter drauf. Dort will er bestimmt nicht in Haft sein. Wenn er abhaut dann über Serbien nach Russland und dort Asyl beantragen.

Aber die Serben und Russen sind harte Jungs und wenn er dort Probleme macht wird es nicht lustig.

Südostasien wäre eine Alternative, aber dort gibt es Prügelstrafen für die kleinsten Vergehen. Erst neulich sind zwei deutsche Graffitikünstler zu Stockschlägen in Singapur verurteilt worden.

In Australien gibt es die Todesstrafe und darüber hinaus versucht jedes Tier in Australien einen einfach so zu töten.

Grönland könnte eine Alternative darstellen. Aufgrund der niedrigen Bevölkerungsdichte würde er aber dort schnell auffallen und müsste sich als Eskimo tarnen. Da er vermutlich nicht fischen kann und keine Schneebrille hat wird es allerdings schwer sein dort zu überleben.


Heyho,

Es gibt ein Schengener Informationssystem (SIS II): Die Behörden in Frankreich würden über dieses System die entsprechenden Informationen einholen können und feststellen, dass ein Haftbefehl vorliegt. Dahingehend würde das, von Dir geschilderte Vorhaben, sowieso scheitern.

Auch gibt es EU-Verordnungen (bekannt als Dublin Verordnung), die u.A. besagen, dass der erste Staat, in dem ein Asylantrag gestellt wird, auch für das Verfahren zuständig ist. Sprich: Die Behörden in Frankreich würden feststellen, dass bereits ein Antrag vorhanden ist und die Person an die deutschen Behörden übermitteln.
Das gilt EU weit!

Also macht das Vorhaben vorne und hinten keinen Sinn.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Nach Frankreich abhauen wird ihm nichts nützen. Es gibt ein Schengener Informationssystem SIS II und dort ist er aufgeführt. Zudem wird er per Haftbefehl gesucht und dieser wird umgesetzt. Er muss die Haftstrafe absitzen und so sollte es auch sein.

Oder wie wird es aussehen?

Er geht hin, beantrag Asyl, wird in Haft genommen und nach Deutschland ausgeliefert.

Ein Freund von hatte vor 2 Jahre eine Unfall und jetzt hat er 2 Jahre 8 Monate haft bekommen

2 Monate und 8 Jahre klingt kaum nach einen Unfall.

Woher ich das weiß:Recherche

Frankreich wird wohl ziemlich schnell rausbekommen das ein Haftbefehl vorliegt und ihn umgehend den Deutschen behörden übergeben