Verwandte nach Deutschland holen?
Ich möchte Verwandte meiner Mutter nach Deutschland holen die aus dem Irak kommen und da weg wollen wegen der lage dort. Kann ich sie einfach hierhinholen fürs erste und dann in Deutschland Asyl beantragen durch eine Einladung?
3 Antworten
schau bitte dort.. es aktuell sehr schwer ein Visum zu erhalten ..
http://www.irak.diplo.de/Vertretung/irak/de/04/Visa.html
Wenn Du /ihr eine Verpflichtungserklärung hinterlegt habt, bleibt die für Euch bindend .. es gibt auch keine Regelung das Euch zumindest die KK abgenommen wird
m.l.G. ;)h
Ich hab eine Bekannte, die ihre Tochter aus einer früheren Ehe nach Deutschland geholt hatte. War zwar zuerst auch mit Problemen verbunden. Aber letztendlich hat es geklappt. Ich kann sie ja mal fragen, zu welchen Ämtern sie musste, wenn ich sie demnächst mal wieder treffe. Nach meiner Erinnerung musste sie sicherstellen, dass auf den Staat keine Kosten zukommen würden, also dass der Lebensunterhalt der Tochter durch sie und ihren zweiten Ehemann gewährleistet würde. Kann mich aber nochmal bei ihr schlau machen!
Das kann aber ein wenig dauern. Aber ich kenn einen Syrer, der ist Arzt und lebt schon seit Jahrzehnten in Deutschland, der wollte vor vier Jahren seine Mutter hierher holen. Den kann ich ja mal fragen, ob es geklappt hat, und was er dann alles dafür brauchte.
Nein, dadurch machst Du Dich unter Umständen sogar wegen Einschleusens strafbar. Sie müssen schon von selbst hierherkommen, und zwar nicht über einen sicheren Drittstaat, und sofort bei der Einreise Asyl beantragen. Falls sie Christen, Mandäer oder Jesiden sind, hat der Antrag im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens Aussicht auf Erfolg. Bei sonstigen Irakern müssen individuelle Asylgründe dargelegt werden, eine Gruppenverfolgung nimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur für die drei genannten Gruppen an.
Warum strafbar? Ich will sie doch einladen und die wollen sowieso hierhin.oder meinst du dass sie in das nächste sichere Land asyl beantragen müssen?
Schau mal hier: http://dejure.org/gesetze/AufenthG/96.html
Da ist alles mögliche unter Strafe gestellt, was u.a. mit der illegalen Einreise von Ausländern zu tun hat. Schon eine Einladung kann genügen, um die Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen.
JA BItte