Hätte ich eine Straftat begangen?
Stellt euch eine Person mit einem Messer vor die gerade auf eine Menschen Menge los läuft um sie zu verletzen und umzubr!ngen. Wäre es dann rechtens wenn ich in meinem Pkv voll aufs Gas treten würde um die Person zu überfahren damit nichts schlimmeres passiert?
8 Antworten
Schwierig - einmal müsste die Absicht der Person andere zu verletzen klar gegeben sein, nur rein aus deiner Vermutung raus geht das nicht. Und dann ist die Frage in wie weit man dir einen Vorsatz vorwerfen kann. Wolltest du die Person nur daran hindern oder sie ebenfalls töten usw. .
Es könnte sich um Notwehr handeln, wenn es erforderlich war, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Das ist vom Einzelfall abhängig und wird vor Gericht entschieden.
Derartige Fragen kann man zwar diskutieren, tatsächlich aber ist das eine sehr schwierige Einzelfallentscheidung, denn das was du als Notwehr/Nothilfe anfragst, unterliegt eindeutigen gesetzlichen Kriterien.
Nur als Beispiel sei erwähnt, was passiert, wenn du dadurch noch einen Dritten triffst, der unbeteiligt ist oder auch nur in eine Blumenrabatte fährst? Was passiert, wenn du dich aufgrund der Situation irrst und es ein Gag unter Freunden ist? Was passiert, wenn die Person aufgrund des aufheulens deines Motors aufhört und abhauen will und du nicht mehr anhalten kannst? Was passiert, wenn sich der angebliche Angreifer in Wahrheit gegen den anderen verteidigt und du das nicht richtig erkannt hast? usw. usw. usw.
Man muss nicht voll aufs Gas drücken, um jemanden umzufahren. Nur so, dass er eben umfällt. Ich stelle mir gerade die Situation vor. Es wäre eine spontane Handlung. Ob es dann eine Straftat wäre, müssen andere entscheiden.
Das ist ein guter Einwand, es könnte dann an der Erforderlichkeit der Notwehr scheitern.
Ich würde aber dazu tendieren zu sagen, dass es, da es eine spontane Handlung war, schwer möglich war, in der kurzen Zeit abzuschätzen, wie schnell man fahren muss.
Das könnte Nothilfe sein, dann wäre es rechtens.
Allerdings müsste die Person dafür schon quasi zum "Abstechen" angesetzt haben, ob das in deinem Fall zutrifft, ist etwas fraglich.