Begehe ich eine Straftat wenn ich ..?

4 Antworten

Nein.

Strafrechtlich ist eien bedrohung erst mit Strafe belegt, wenn man explizit mit der Begehung eines Verbrechens droht.

Straftaten werden in Vergehen und Verbrechen unterteilt. Verbrechen ist jede Straftat, welche im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet wird. Alles drunter sind Vergehen.

Also z.B. Du drohst: Ich hau Dir eine auf die Fresse. Das wäre, wenn Du das tätest, eine Körperverletzung. Eine KV ist ein Vergehen Strafandrohung Geldstrafe oder Haft - damit unter einem Jahr, damit ein eine Drohung damit nicht strafbar.

Du drohst ihm, ich schneid Dir die Eier ab. Keine Eier mehr? Bleibender Schaden. KV mit bleibendem Schaden ist eine schwere Körperverletzung, Mindeststrafandrohung ein jahr Haft - damit verbrechen - damit ist die Drohung damit strafbar.

"Einen 8er in sein Hemd treten" ist, so man es verwirklich und er das Hemd an hat, ein kräftiger Tritt auf den Oberkörper, wenn überhaupt wäre ich bei einer gefährlichen Körperverletzung (Beschuhter Tritt, also mittels eine Gegenstandes), die noch kein Verbrechen, damit ist eine Drohung damit nicht mit Strafe belegt.

ABER:

Vorsicht vor Anwälten.

Zivilrechtlich, abseits des StGB Gedöhns, muss der nur zu einem Anwalt gehen. Der wird Dir aufgrund der Drohung eine Abmahnung schicken und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern.

Immerhind drohst Du, eine verbotene Handlung an seinem Mandanten vor nehmen zu wollen, dagegen kann man selbstverständlich auch zivilrechtlich vorgehen.

Natürlich ist die Abmahnung kostenpflichtig und natürlich zahlst Du. Da können je nach Höhe der Strafe in der Unterlassungerklärung mal schnell 200 bis 300 Euronen sein.

Zudem, wnen Du dem dann wirklich eine zentrierst, wird das sehr teuer, denn man wird hierbei mit 5001 Euro anfangen für den Fall der Verwirklichung.

Das passiert selten aber ja, das kann der machen und es gilt ja nicht als Strafe aber dennoch könnte man es so auffassen. Zudem hat der dann was zu lachen, wenn er das nächste Mal Dir wieder begegnet. Dann kann der ja sowas von auftrumpfen wie:" Hey nochmal Lust Geld zu zahlen`Na los, sag doch was.... na hopp, nicht so feige..... sag es sages..... na? Hat Dir die Sprache verschlagen?....." - sprich, Du hast alle weiteren Diskussionen verloren.

Ich würde mir also die Frage stellen, ob eine solche Drohung zielführend sei.


KopierNinja 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 12:45

Naja. Das Ziel ist ja die Einschüchterung um Person X von mir und meiner Familie zu distanzieren.

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wiki01  06.04.2020, 12:51
Abmahnung schicken und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern.

Gähn. Wo wären denn die Beweise? Auf eine Behauptung hin?

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feinerle  06.04.2020, 13:09
@wiki01

Das geht völlig ohne Beweise. Und sicherlich hat das doch XXX auch gehört......

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KopierNinja 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 22:12
@feinerle

Also kann quasi jeder zu seinem Anwalt rennen, einen Typen als Zeugen mit und mich dann anzeigen bzw. abmahnen? Lächerlich.

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feinerle  06.04.2020, 22:27
@KopierNinja

Natürlichgeht das. Vor Gericht ist das eine Frage der Glaubwürdigkeit und ein guter Anwalt schreibt Dir schon die Abmahnung so, dass Du nicht sicher bist, ob das nicht doch jemand gehört hat, den Du noch nicht kennst.

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Wenn du ihm mit vertretbaren, negativen Konsequenzen bei Hausfriedensbruch drohst, ist das in Ordnung. Einem Zaun nahe zu kommen zählt allerdings nicht dazu.


KopierNinja 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 12:43

Auch nicht dann wenn er den Zaun als Forum für seine Verleumdnungen nutzt? In Form von Zetteln zb.

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AndreasDerTor  06.04.2020, 12:48
@KopierNinja

Verleumdung ist eine Straftat, zudem darf man an fremdem Eigentum nicht ungefragt Flugblätter anbringen.

Dann musst du etwas aber über den rechtlichen Weg erfolgen.

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KopierNinja 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 22:11
@AndreasDerTor

Glaubs oder nicht. Eine Anzeige bei der örtlichen Polizei ergab eine Einstellung des Verfahrens. Kein Interesse der Öffentlichkeit.

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Ja, ist eine Drohung

"Herr Rchter, ich hatte ein langes Kantholz auf der Schulter, als ich von hinten angesprochen wurde, dummerweise habe ich, als ich mich umdrehte den Kläger mit diesem Kantholz im Gesicht getroffen, es tut mir wirklich leid dass er jetzt auf Felgen kauen muss"

Fertich!