Härtefallscheidung ohne Adresse?
Hey ihr lieben, hat man die Möglichkeit einer Härtefallscheidung wenn man die Adresse des anderen ,,Ehepartners” nicht hat? (Vorraussetzungen für eine HS sind genug gegeben, der ,,Ehepartner” ist aber einfach untergetaucht, ohne sich zu melden vor 8 Monaten)
2 Antworten
Da ein berechtigtes Interesse besteht, geh zur Meldestelle und stelle eine sogenannte Einwohnermeldeanfrage. Kostet etwas, aber du bekommst Auskunft, ob er irgendwo gemeldet ist. Zum Beispiel ist es recht einfach möglich, ins "Ausland" zu ziehen und sich dann in einer anderen Stadt "vom Ausland kommend" wieder anzumelden.
Aber ernsthaft, du benötigst ohnehin einen Anwalt. Der soll dir konkrete Maßnahmen vorschlagen oder durchführen. Was soll eine "Härtefallscheidung" in dieser Konstellation sein? Es gibt Mittel und Wege auch in solchen Fällen eine Scheidung durchzuziehen.
Härtefall Scheidung wurde uns geraten, da wir uns sicher sind, dass der Mann aus reiner Boshaftigkeit und Narzissmus der Scheidung nicht zustimmen wird
Also es geht nicht um mich sondern um meine Mutter😊 einen Anwalt wollte sie sich so oder so nehmen, ich wollte aber einfach mal hier fragen, weil es mich natürlich auch interessiert. Beim Einwohnermeldeamt hatten wir schon angerufen, daraufhin durften uns keine Infos gegeben werden. Wir werden es mal mit dem Antrag erneut versuchen…vielen Dank😊
Eine "Härtefallscheidung" gibt es in Deutschland nicht.
Erstens ist das nur die Möglichkeit, den Scheidungsantrag früher einzureichen. Die Scheidung selber läuft dann in keinster Weise anders als bei allen anderen Scheidungen. Insbesondere geht der Scheidungsprozess nicht schneller als sonst. Von einer "Blitzscheidunjg" kann also keine Rede ein. Solche Begriffe sind platte Werbung von Anwaltskanzleien, die ihren Mandanten irgendwas erzählen.
Zweitens: Wenn Du die Adresse deines Ehepartner nicht hast, gehe ich mal davon aus, dass Ihr auch keinen Kontakt miteinander habt. Dann ist es sehr schwer, sich vorzustellen, welchen "Härtefall" es denn bei Dir geben soll, der einen früheren Scheidungatrag möglich machen würde. Denn der Grund für den "Härtefall" muss immer im Verhalten des anderen Ehegatten liegen.
Was ist mit der Blitzscheidung? Laut § 1565 BGB gibt es doch die Ausnahme und Möglichkeit, auch ohne das Trennungsjahr eine Scheidung einreichen zu können, falls das Weiterführen der Ehe für einen Ehepartner ,,eine unzumutbare Härte” darstellen würde….