Habt ihr (Lehrer oder Dozent) euch schonmal zu einer Schülerin hingezogen gefühlt?

8 Antworten

Ich bin kein Lehrer und kann nicht direkt mitreden.

Aber es ist völlig normal, dass das passiert -- geradezu unvermeidlich. Lehrer müssen damit halt professionell umgehen und die Distanz waren und sich nichts anmerken lassen.

Bloßes "attraktiv finden" ist ja nun ohnehin völliger Standard im normalen Leben. Natürlich darf man jemanden hübsch oder attraktiv finden. Das sollte so oder so kein Problem sein.

"Sich hingezogen fühlen" kann auch passieren, aber damit muss eben sehr professionell umgegangen werden. Er darf sich natürlich auf nichts mit dem Mädchen einlassen und sollte es sich auch nicht anmerken lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung

Selbstverständlich, das ist fast Tagesgeschäft. Da aber die Eindrücke so vielfältig sind, ist es auch nicht wirklich schwer, sich dem wieder zu entziehen. Nicht weil es sowieso verboten ist, eine Beziehung zu einer Schülerin einzugehen, sondern weil es nur der Eitelkeit schmeichelt.


Die Schülerinnen sind ja in einem ganz anderen Alter und leben in einer ganz anderen Lebenssituation. - Nein, das passt nicht. Ausserdem verträgt es sich auch nicht mit meiner Aufgabe. Aber ich habe natürlich viele hübsche Schülerinnen.

Ich selbst bin zwar nichts von dem in deiner Frage genannten, aber in meinem Bekanntenkreis gab es mal einen solchen Fall, bei dem es sich wirklich um beiderseitige Liebe handelte. Auch kam es da mehrmals zu Gerichtsverfahren.

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren verheiratet und haben letztes Jahr ein Kind bekommen.

Bin zwar keine Lehrkraft aber das Spirenzchen durfte ein ehemaliger Kunstlehrer durchmachen, der legte zuerst einige Mädels flach, stellte sich dann als das angebliche Opfer hin.

Das Ende vom Lied war das er sich dann Jobmäßig anderweitig orientieren musste.