Habt ihr eine Schlafmöglichkeit im Erdgeschoss?

8 Antworten

Wenn ich ein Haus bauen würde, würde ich dies auch so machen. Nicht nur wegen der Treppen im Alter, auch weil es im EG im Sommer idr Kühler ist. Das gilt auch für Neubauten. Meine ETW liegt im 1 OG und dort ist es im Sommer schon spürbar wärmer als im EG meiner Nachbarin.

Und bei Verletzungen kann auch in jungen Jahren eine Treppe nervig sein. Ich war im Frühjahr dann doch sehr froh über den vorhandenen aufzug zu meiner wohung, über den ich mich sonst eher wegen der recht hohen Kosten ärgere da er meistens unnötig ist. Ich würde daher das Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer und Badezimmer im EG planen, und Büro, Gäste/Kinderzimmer ggf ein 2. Badezimmer ins OG

Die Möglichkleit besteht, zumal einem Raum im EG, z.Z. als Büro genutzt auch ein Duschbad angegliedert ist.

Da sowohl der Zugang von außen wie auch zur rückwärtigen Terrasse und zum Garten jeweils ebenerdig sind, wäre dieser Bereich auch für später einmal geeignet, falls jemand auf die Barrierefreiheit angewiesen wäre.

Wir sind Mieter aber bevorzugen mittlerweile ebenerdige Häuser, sind auch zur Zeit auf der Suche nach was Eigenem allerdings wollen wir nicht bauen sondern suchen was Fertiges... Ebenerdig genau aus dem Grund das man im Alter einfach Probleme mit Treppen hat.... würde kein Haus kaufen das mehrere Etagen hat.

Ja, für Gäste und ggf. später auch für uns selbst.

Aber: Wenn man voraus plant, könnte man direkt den Platz einplanen für einen Treppenlift oder noch besser:

LIFTON Homelift | Der Design-Lift für Ihr Zuhause

Das Zeug kostet zwar alles viel Geld, aber weiß, vielleicht ist man in 40 oder 50 Jahren so reich, dass man sich das locker leisten kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Habt ihr eine Schlafmöglichkeit im EG und wenn ja warum?

Nein, da es derzeit als Büro genutzt wird; es handelt sich sogar um eine Einliegerwohnung;

Da die Decke freitragend ist könnte bei Bedarf auch das Wohnzimmer vergrößert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB