Haben wir das Gesetz gebrochen?

Leestiger  31.08.2024, 19:57

Genau - und in welcher Zeitung, in welchem Polizeibericht würde man diese Geschichte lesen können, wenn sie so passiert ist?

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 19:59

Die Polizei meinte, dass unsere Auseinandersetzung nicht in die Zeitung kommen wird.

Superhasenmaus  31.08.2024, 20:00

Warum wohl? 🤣🤣🤣

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:04

hau raus

Leestiger  31.08.2024, 20:06

Warum wundert mich das jetzt nicht? - das entscheidet gar nicht die Polizei, welcher Vorfall in der "Zeitung" (Online) steht und was nicht.

Bei RTW Einsatz mit Sicherheit!

Beispiel

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:07

Ja das werden wir dann wohl noch sehen. Ich weis selber nicht warum die Polizei das behauptet hat.

4 Antworten

Aufgrund Deiner Beschreibung vermute ich, daß Ihr gegen das Gesetz verstießt, und "Assis" werden mit nur einem 's' geschrieben.

Den Rest erspare ich mir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Was soll man da sagen: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.

Für solche Kindergartenschlägereien sollte es eine Art Schnellverfahren geben. Alle für eine Woche in den Knast.


Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:05

Hab vor kurzem herausgefunden dass es bei denen Pack schlägt sich, Pack schlägt sich wieder heißt (wir werden gesucht)

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Wirre Geschichte, aber was genau hast Du hier von erwartet:

Ich wollte die Assis zur Rede stellen

…ergibt doch keinen Sinn außer eine gewollte Auseinandersetzung, die doch anhand der Vorkenntnisse nur eskalieren kann 🤷‍♂️


Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:03

Ich war ehrlich gesagt wütend und wollte das irgendwie mit denen klären und was besseres ist mir in dem Zeitpunkt nicht eingefallen. Aber inwiefern hängen meine Erwartungen mit dem Gesetz zusammen?

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Antitroll1234  31.08.2024, 20:06
@Inkognito-Beitragsersteller
Ich war ehrlich gesagt wütend und wollte das irgendwie mit denen klären

Nicht besonders klug.

Aber inwiefern hängen meine Erwartungen mit dem Gesetz zusammen?

Was für Erwartungen hast Du denn? Ich kann an einer einzigen Aussage und ohne die anderen Aussagen und Sichtweisen nichts dazu sagen, wird auch kein Richter können.

Habt euch halt gesucht und gefunden.

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Naja, das Ansprechen, um ein Situation zu klären ist ja per se zulässig, sodass, sollte sich daraus ein Angriff der anderen ergeben, ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt und ihr euch auf § 32 StGB (Notwehr) berufen könntet. Das sieht natürlich etwas anders aus, wenn das klärende Gespräch nur dazu diente, den Streit/den Angriff zu provozieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Tätiger Jurist

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:20

Nein ich hatte nicht die Absicht eine Schlägerei anzustiften. Ich wollte meinen besten Freund nur irgendwie unterstützen und nicht alleine mit diesem Vorfall zu lassen. Nur gibt es leider nicht so viele andere Möglichkeiten außer zu versuchen mit denen zu reden und Polizei bringt bei denen nämlich auch nichts mehr.

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freelaws  31.08.2024, 20:33
@Inkognito-Beitragsersteller

Na dann liegt das zugrundegelgt eine Notwehr vor, sofern die Schläge, die ihr verteilt habt, in Abwehrabsicht und zur Abwehr erforderlich waren.

Problematisch ist in diesen Situationen aber eher die Beweisbarkeit.

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Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:39
@freelaws

Gott sei Dank gibt es einen Mann der die Situation beobachtet hat und bezeugen kann.

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