Haben wir das Gesetz gebrochen?
Mein bester Freund wurde von 3 Assis zusammengeschlagen ohne richtigen Grund (Er ist jetzt mit der Ex von einem der Assis zusammen) und trägt davon sichtbare Schäden auf der Haut. Ich und ein anderer Freund haben uns später mit meinem besten Freund getroffen und in der Stadt die 3 Täter getroffen. Ich wollte die Assis zur Rede stellen und wurde dann plötzlich von einem der Assis angegriffen. Daraufhin hab ich mich gewehrt und die anderen 2 sind auf meine anderen Freunde gegangen. Eine Schlägerei ist ausgebrochen und Polizei und Krankenwagen mussten kommen. Mein bester Freund hat die Nase eines Assis gebrochen, während der Schlägerei, und der Finger eines anderen Assis ist aus unbekannten Gründen auch gebrochen. Alle haben alle geschlagen und alle wurden geschlagen, wir wurden jedoch immer zuerst angegriffen.
Genau - und in welcher Zeitung, in welchem Polizeibericht würde man diese Geschichte lesen können, wenn sie so passiert ist?
Die Polizei meinte, dass unsere Auseinandersetzung nicht in die Zeitung kommen wird.
Warum wohl? 🤣🤣🤣
hau raus
Ja das werden wir dann wohl noch sehen. Ich weis selber nicht warum die Polizei das behauptet hat.
4 Antworten
Aufgrund Deiner Beschreibung vermute ich, daß Ihr gegen das Gesetz verstießt, und "Assis" werden mit nur einem 's' geschrieben.
Den Rest erspare ich mir.
Was soll man da sagen: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
Für solche Kindergartenschlägereien sollte es eine Art Schnellverfahren geben. Alle für eine Woche in den Knast.
Hab vor kurzem herausgefunden dass es bei denen Pack schlägt sich, Pack schlägt sich wieder heißt (wir werden gesucht)
Wirre Geschichte, aber was genau hast Du hier von erwartet:
Ich wollte die Assis zur Rede stellen
…ergibt doch keinen Sinn außer eine gewollte Auseinandersetzung, die doch anhand der Vorkenntnisse nur eskalieren kann 🤷♂️
Ich war ehrlich gesagt wütend und wollte das irgendwie mit denen klären
Nicht besonders klug.
Aber inwiefern hängen meine Erwartungen mit dem Gesetz zusammen?
Was für Erwartungen hast Du denn? Ich kann an einer einzigen Aussage und ohne die anderen Aussagen und Sichtweisen nichts dazu sagen, wird auch kein Richter können.
Habt euch halt gesucht und gefunden.
Naja, das Ansprechen, um ein Situation zu klären ist ja per se zulässig, sodass, sollte sich daraus ein Angriff der anderen ergeben, ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt und ihr euch auf § 32 StGB (Notwehr) berufen könntet. Das sieht natürlich etwas anders aus, wenn das klärende Gespräch nur dazu diente, den Streit/den Angriff zu provozieren.
Nein ich hatte nicht die Absicht eine Schlägerei anzustiften. Ich wollte meinen besten Freund nur irgendwie unterstützen und nicht alleine mit diesem Vorfall zu lassen. Nur gibt es leider nicht so viele andere Möglichkeiten außer zu versuchen mit denen zu reden und Polizei bringt bei denen nämlich auch nichts mehr.
Na dann liegt das zugrundegelgt eine Notwehr vor, sofern die Schläge, die ihr verteilt habt, in Abwehrabsicht und zur Abwehr erforderlich waren.
Problematisch ist in diesen Situationen aber eher die Beweisbarkeit.
Gott sei Dank gibt es einen Mann der die Situation beobachtet hat und bezeugen kann.
Ich war ehrlich gesagt wütend und wollte das irgendwie mit denen klären und was besseres ist mir in dem Zeitpunkt nicht eingefallen. Aber inwiefern hängen meine Erwartungen mit dem Gesetz zusammen?