dafür

Ergibt sich ja schon ganz grundlegend daraus, dass ein Negativbeweis in der Regel schwieriger ist, als der Positivbeweis. Nicht zu vergessen, dass der Staat den Bürger ja sanktionieren möchte und demnach auch die Grundlagen hierfür liefern muss. Ist ja sonst überall auch so. Wer eine wissenschaftliche These aufstellt, sollte für diese ja auch einen Beweis anbieten.

...zur Antwort

Schuldunfähige werden ggf. Einer Maßregel der Sicherung und Besserung unterzogen. Das kann bspw. die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einer psychiatrischen Einrichtung sein. Daher heißt der Vollzug dieser Maßregel auch Maßregelvollzug.

Die Maßregel ist übrigens keine Strafe, sondern dient in erster Linie proaktiv dem Schutz der Gesellschaft vor zukünftigen zu erwartenden Taten.

...zur Antwort

Naja, das Ansprechen, um ein Situation zu klären ist ja per se zulässig, sodass, sollte sich daraus ein Angriff der anderen ergeben, ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt und ihr euch auf § 32 StGB (Notwehr) berufen könntet. Das sieht natürlich etwas anders aus, wenn das klärende Gespräch nur dazu diente, den Streit/den Angriff zu provozieren.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.