Schulamt einschalten beim ungerechtfertigtem Schulrauswurf?
Hi Leute,
hatte heute eine Schlägerei mit einem Klassenkameraden. Dieser hat mich bei einer Auseinandersetzung, die er auch angefangen hat, angegriffen und da hab ich mich eben gewehrt und den eben im Kampf dominiert. Kurz darauf hab ich gemerkt dass er wahrscheinlich zur Schulleiterin gehen möchte. Ich sagte ihm, dass ich mitkomme damit er keine Lügengeschichten erzählt, der daraufhin „Ne ich geh zum Deutschlehrer ich muss über meine Note sprechen.“ Wie ich dann später erfahren habe ging dieser zur Schulleiterin und hat sich ihr als Opfer präsentiert. Da mein äußerliches Erscheinungsbild nicht grad liebevoll ausschaut hat sie mich als Täter verurteilt, mich angeschrien und gedroht mich aus der Schule zu werfen.
Wollte deshalb fragen ob ich das Schulamt einschalten kann um gegen einen Schulrauswurf vorzugehen. Denn dieser Vorwurf war ungerechtfertigt. Ich hab mich nur von seinen Attacken gewehrt. Außerdem kann keiner von uns was nachweisen.
5 Antworten
Was ist denn das für eine Schulleitung, die sich nicht beide Seiten der Kontrahenten anhört?
Gab es keine Zeugen bei eurer Klopperei?
Über eine Schulentlassung entscheidet immer eine Klassenkonferenz, in der auch Sozialarbeiter/Schulpsychologen der Schule beisitzen. Wende dich, sollte es dazu kommen, erst einmal an diese Person.
Die Schulleitung hat dir ja bisher auch nur gedroht damit. Das heißt, du bist "angezählt" und wenn du dich nicht in nächster Zeit wieder auf dem Schulgelände prügelst, kann sie ihre Drohung auch nicht in die Tat umsetzen.
Und mal ganz ehrlich, was ist denn das für ein Mitschüler, der hinterrücks zur Schulleitung rennt weil er bei einer Rangelei mit nem Mitschüler den Kürzeren gezogen hat!?
Naja also wenn du in der Klasse Freunde hast, die hinter dir stehen und auch dabei waren, würden die ja immerhin die Wahrheit aussagen wie es zu dem Kampf kam.
Hat dein Gegner denn ordentliche Blessuren davongetragen, dass die Sicht einer „Opferrolle“ auch nochmal unterstreicht?
Würde dir einfach raten, wenn du mit ihm in nächster Zeit nochmal aneinandergerätst, auch wenn dir die Fäuste jucken, lass dich nicht zu einer erneuten Klopperei hinziehen. Wenn er es tatsächlich nochmal drauf anlegen sollte, mach mit ihm für ne Revanche ein Treffen außerhalb der Schule aus. Dann ist es nicht nochmal auf dem Schulgelände passiert und du kannst dafür keine Konferenz bekommen.
Nein er hat weder Kratzer noch Flecken davongetragen. Ich hab meine Kraft ihm gegenüber gedämpft, da mein Gegner locker 4x schwächer war als ich. Er ist meiner Meinung nach einfach nur psychisch labil. Er provoziert die Situation und greift mich dann noch an und stellt sich schließlich auch in die Opferrolle um mir dann auch schön zu schaden. Wie erwähnt seh ich nicht grad liebevoll aus und das nutzt er eben auch gegen mich. Es fällt dem Direktor deshalb sicher leichter zu glauben, dass ich ihn angegriffen habe und er sich ja natürlich nur verteidigt hat.
Aber wenn ihr beiden auch danach noch miteinander geredet habt, also das mit dem „gehst du zur Schulleitung?“ „nein wegen der Note“, finde ich kann die Auseinandersetzung auch nicht so heftig gewesen sein, dass er so einen Hass gegen dich schürt. Da kenn ich andere Beispiele, wo sich beide Parteien gar nicht mehr einkriegen.
Lass dich nicht ärgern!
Ich bin auch immer der von uns zwei der immer nachgibt. Dass er normal mit mir geredet hat war wahrscheinlich nur weil er Angst hatte sich nochmal mit mir anzulegen.
Zusammen dorthin gehen wollte er auch nicht aus dem Grund dass ich all seine Behauptungen widersprechen würde. Der Junge lügt wie gedruckt. Ich kann mir auch gut vorstellen dass er vor ihnen geweint hat um weiteren Mitleidsbonus zu kassieren und mich im schlechtem Licht dastehen zu lassen
Das ist so hinterhältig, so ein Verhalten kenne ich eigentlich nur von Mädchen, die sich gegenseitig mobben ohne Ende in unterschiedlichen Cliquen und versuchen der jeweils anderen durch Rufmord sozusagen zu schaden.
Für die Aktion, die dein Mitschüler da gebracht hat, hätten einige bei uns sich ihn nach der Schule nochmal gepackt und gefragt ob es Zeit für ne Revanche ist. Aber das löst den Streit nicht.
Euer Streit und seine Attacken auf dich müssen doch eine Ursache haben, sonst stresst man sich doch nicht einfach so.
Ja den wird auch öfters vorgeworfen dass er sich launisch wie eine Frau verhält. Aber ist ja auch egal bekommst von mir die hilfreiche Antwort haha :D
Ich danke dir für deine Antwort. Bist der erste der mir vernünftig antwortet ^^.
Und zu deiner Frage: Mein Klassenkamerad ist eben ein schlechter Verlierer weswegen er mir anderweitig Schaden wollte.
Erst einmal muss es zu einem Rauswurf kommen, damit Du dagegen vorgehen kannst.
Der Schulleiter kann nach einer solchen Aktion, besonders wenn vielleicht schon früher etwas vorgefallen ist, als Ordnungsmaßnahme die Versetzung an eine andere Schule verfügen. Was vorher dazu gemacht werden muss (Konferenz, Anhörung usw. ist im jeweiligen Schulgesetz nachlesbar)
Gegen diese Ordnungsmaßnahme kannst Du in Widerspruch gehen, erst beim Schulleiter, dann beim Schulamt und letztlich bei Gericht.
PS: Da ich gerade gesehen habe, dass Du auf eine FOS gehst, ist auch ein bloßer Schulverweis denkbar, da Du nicht mehr schulpflichtig bist.
Deine Einlassungen und Dein Vokabular lassen vermuten, daß Deine Relegation, falls sie hoffentlich erfolgt, in jeder Hinsicht gerechtfertigt wäre.
ja genau. 2er schnitt aber gleich wegen meinem Vokabular schon urteilen. Zusammengeschlagen hab ich nicht umsonst mit Gänsefüßchen versehen. Damit meinte ich eher dass ich den Kampf gegen ihn dominiert habe.
Und da du nicht normal auf meine Frage antworten kannst und noch gegen mich urteilst und Wörter zu wörtlich nimmst halte ich dich auch nicht für ganz helle. Tut mir leid.
Du hast ihn zusammen geschlagen, also wirst du nicht um eine Strafe drum herum kommen.
Dein Pech nun. Auch das Schulamt könnte in diesem Fall nicht helfen.
Wenn man dich schmeißt, müssen deine Eltern einen teuren Anwalt nehmen, um es zu verhindern.
Aber, um dich von der Schule zu verweisen, musst du noch mehr Dreck am Stecken haben.
Ich hab zusammengeschlagen nicht umsonst mit Gänsefüßchen versehrt. Meinte damit dass ich eben der war der dominiert hat in diesem Kampf
Nur weil er ihn zusammengeschlagen hat muss es noch lange nicht strafbar gewesen sein
Natürlich.
Körperverletzung u selbstjustiz ist strafbar...
Persönliches Pech nun, wenn man so schwach ist u Fäuste sprechen lassen muss
Wenn er angegriffen wurde ist zunächst mal Notwehr einschlägig
Grundsätzlich ist erstmal alles erlaubt was notwendig ist um den Angriff abzuwehren und das mildeste gleich effektive Mittel ist!
Am besten direkt einen Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen
Übrigens gab es doch Zeugen bei der Schlägerei. Diese antworteten aber dass sie nichts davon bemerkten.
Doch auch wenn es Zeugen geben würde, die bezeugen können, dass er an der Situation Schuld ist, so glaub ich wenig, dass diese Aussagen irgend einen großen Einfluss drauf haben könnten.
Erst recht wenn er daraufhin sich wieder als Opfer darstellt und meinen würde, dass diese Zeugen lügen und einfach nur auf meiner Seite sind.