Haben sie das Recht dazu?

14 Antworten

Natürlich können sie es Dir vorwerfen, denn die Vermutung liegt nahe. Aber sie können es Dir nicht beweisen. Von daher wird es keine Strafanzeige geben.

Ob es Hausverbot gibt, legt jeder Ladenbesitzer willkürlich selbst fest,

Generell ist es nicht üblich, ein Getränk, ein Eis oder sonstiges in einen Laden mitzunehmen und es dort (weiter) zu konsumieren. Oft stehen sogar Aufkleber/ Schilder an der Eingangstür. Man könnte sich also auch so verhalten, wie die überwiegende Mehrheit der Supermarktbesucher und bekommt so keine Scherereien.

Man ist dort zu Gast und muss solche Situationen nicht extra provozieren.

Da in fast allen Fällen mitgebrachte Artikel vor betreten der Verkaufsfläche dem Personal an zu zeigen sind, kann das Personal also nur von einem Diebstahl ausgehen.

Selbst wenn du es beweisen kannst, wirst du in den meisten Läden dann ein entsprechendes Hausverbot erteilt bekommen...

Natürlich haben sie das Recht, dir das vorzuwerfen. Ob der Vorwurf gerechtfertigt ist, ist eine andere Frage.

Ich kann dir auch vorwerfen, ein notorischer Ladendieb zu sein... Ob das stimmt...wer weiß?

Wenn du den Beweis hast, dass du das Getränk woanders gekauft hast. Ansonsten steht hier ja einfach Aussage gegen Aussage.


Protarcho 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 11:35

Und bei Aussage gegen Aussage kommt am Ende gar nichts raus oder?

0
Nadelwald75  17.09.2021, 11:44
@Protarcho

Außer Hausverbot kommt die Diskussion an der Kasse in Anwesenheit der anderen Kunden dazu.

0
tomaushamburg  17.09.2021, 11:51
@Protarcho

bei Aussage gegen Aussage kommt es darauf an, wem der Richter glaubt. Und die Aussage, dass du einen Artikel, den es im Supermarkt gibt, selbst mitgebracht hast, ist nicht besonders glaubwürdig. Wenn man einen Artikel mitnehmen muss (z.B. ein Werkzeug in einen Baumarkt als Vergleich), dann meldet man den *vorher* bei der Information an.

In dem von Dir beschriebenen Fall wärst Du vermutlich wegen Ladendiebstahls dran - aber das entscheidet ein Richter, und diese Entscheidung hängt vom Einzelfall ab. Also: ich würde das lassen.

0
BLAEKK  17.09.2021, 11:38

Er muss gar nichts beweisen.

1

Also ich verstehe die Entruestung vieler hier nicht. Ist es denn so ungewoehnlich, dass man zum Einkaufen nacheinander in mehrere Geschaefte geht? Dann hat man doch auch die zuvor gekauften Artikel dabei. Ich denke mal, es kommt ziemlich haeufig vor, dass jemand, der beispielsweise zuerst beim Baecker war und dort ausser den Broetchen noch ein Glas Marmelade (oder auch ein Sechserpack Cola) gekauft hat, danach in einen Supermarkt geht, in dem es die gleiche Marmelade gibt (Cola ja sowieso). Was ist daran so ungewoehnlich?