Ausversehen geklaut (Supermarkt)?

5 Antworten

Zuerst einmal: Du hast nicht geklaut. Denn ein Diebstahl setzt Vorsatz voraus. Der liegt hier jedoch offenbar nicht vor.

Allerdings kommt hier der Straftatbestand der Unterschlagung in Betracht, vorausgesetzt, dass du es unbezahlt behalten willst. Denn da du nun mitbekommen hast, dass du es nicht bezahlt hast und davon auszugehen ist, dass es auch nicht im Interesse des Händlers war, liegt dann eine rechtswidrige Zueignung vor. Du bist zwar Besitzer der Sache, aber Eigentümer ist immernoch der Händer.

Machen müssen musst du gar nichts. Es ist deine eigene Entscheidung wie du nun damit umgehst. Das es niemand mitbekommen hat, wird aus strafrechtlicher Sicht sicherlich nichts passieren. Aber musst du halt wissen wie du es mit deinem Gewissen vereinbaren willst.

Der einfachste Weg wäre, dass du noch mal zum Laden an die Kasse gehst, den Sachverhalt schilderst und es nachträglich bezahlst.

Du kannst in den Laden gehen, die Flasche auf das Band legen die du "geklaut" hast und sie "nochmal" kaufen. Würden komisch aussehen nur eine Flasche zu kaufen, deswegen solltest du das bei dem nächsten normalen einkauf machen.

Kann passieren. Ich habe aus Versehen mal einen Salat mitgenommen den ich in einer dünnen Tüte am Handgelenk hängen hatte damit er nicht gedrückt wird. Hab ihn einfach nicht wahr genommen und die Verkäuferin auch nicht.

Passiert, brauchst kein schlechtes Gewissen haben und nichts unternehmen wenn es nicht mit Absicht war.

Entweder du behaltest es, oder du gehst extra in den Laden zurück mit diesem Ding, und bezahlst, als hättest du es erst jetzt genommen