Haben Lehrer ne Schweigepflicht?
Ich habe hier letztens mal eine Frage gestellt ob ich mich einer Lehrerin anvertrauen kann... Aber jetzt noch mal dirkekt: Haben Lehrer eine Schweigepflicht?
9 Antworten
Nein, Lehrer haben grundsätzlich keine gesetzliche Schweigepflicht.
Sie könnten Dinge, die du ihnen anvertraut hast, herumerzählen wie sie möchten.
Die Betonung liegt allerdings auf "könnten".
Ich bin selbst Lehrer, auch Vertrauenslehrer, und bei uns an der Schule ist es einfach üblich, Dinge, die Schüler einem anvertrauen, für sich zu behalten.
Natürlich sind wir nicht dazu verpflichtet; das heißt aber noch lange nicht, dass die Schüler uns nicht vertrauen können.
Deshalb: Mache dir keine Sorgen - wenn der Lehrer kein richtiger Unmensch ist, behält er solche Dinge für sich und erzählt sie nicht weiter.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG Willibergi
Interessant!
Auf jeden Fall gut zu wissen. ;)
Danke für die Korrektur!
LG Willibergi
das stimmt nicht, siehe hier: http://www.juraforum.de/forum/t/schweigepflicht-von-lehrern.440947/
Rechtlich nicht. Du kannst ihn aber fragen ob er dir versprechen kann, dass er es niemanden sagt :) Jedoch muss er es bei Suizidgedanken oder halt bei der Gewährung anderer, Missbrauch oder Straftaten melden. Der Schulleitung und bei Missbrauch halt dem Jugendamt und bei Straftaten der Polizei. Bei Selbstverletzung bin ich unsicher. Du kannst mich gerne anschreiben, ich höre dir gerne zu und kann dir auch erzählen wie es bei mir gerade abläuft, als ich mich einem Lehrer anvertraut habe. Mfg
Im Paragraph 203 Strafgesetzbuch sind diverse berufsgruppen mit Schweigepflicht enthalten, aber Lehrer nicht, auch Vertrauenslehrer nicht.
Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Lehrer etwas für sich behält.
Das glaube ich gerne. Ich erinnere mich aber an einen Vertrauenslehrer, bei dem das auf der Tür stand. Aber das wird dann auch nur ein privates Versprechen sein.
Als Kind habe ich sowieso nicht im Sinn, meinen Lehrer zu verklagen, da reicht es mir, wenn er mir Verschwiegenheit verspricht.
ja, anderen Schülern und Eltern gegenüber, aber nicht deinen Eltern gegenüber oder wenn sie erfahren, dass eine für dich gefährliche Situation entsteht. Also wenn du einem Lehrer erzählst, dass du dich umbringen willst, ist er verpflichtet dies zu melden und bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.
stimmt nicht, siehe hier: http://www.juraforum.de/forum/t/schweigepflicht-von-lehrern.440947/
Rechtlich gesehen nicht, aber ich glaube schon dass du deinen Lehren vertauen kannst. Sie müssten schon richtige Unmenschen sein um private Sachen, die man ihnen im Vertrauen gesagt hat an dritte weiterzugeben.
Nein, nicht mal anderen Schülern gegenüber.
Sie sind grundsätzlich an keine Schweigepflicht gebunden; trotzdem sollte man solche Dinge nicht weitererzählen.
LG Willibergi