Habe Verkehrsschild 265 (Durchfahrtshöhe LKW) mißachtet. Bußgeld 500 Eu und 2 Monate Fahrverbot. Bitte längere Erklärung lesen. Habt ihr Tipps für mich?
Nach längerer Anfahrt ca 250 km nach Navi habe ich Warnschild mßachtet. Bin aber vor der Unterführung stehen geblieben. Ich habe keinen Schaden angerichtet. Anwalt meint, man könne vor Gericht höchstens 1Monat weniger Fahrverbot heraus holen mit entsprechender Erhöhung des Bußgeld. Jetzt überlege ich ob ich Einspruch einlegen soll.
Ich finde das Bußgeld und das Fahrverbot viel zu hart, zumal nichts passiert ist und ich auch keine andere Person gefährdet habe.
Das Navi hat mich kurz vor dem Ziel zu der Unterführung geleitet. Gut, ich habe das Schild mißachtet. Ich dachte ich könnte noch vor der Unterführung links oder rechts ausweichen aber dem war nicht so. Die Polizei kam kurz darauf um die Ecke gefahren.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bist Du Berufskraftfahrer?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ja, seit 40 Jahren.
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du könntest versuchen einen Gnadengesuch zu stellen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RedPanther/1614849845792_nmmslarge__314_0_2698_2698_12015bb62db16997197c6251b5eb775c.jpg?v=1614849846000)
Der Verkehrsregel und der dazugehörigen Buße ist nunmal egal, ob du nur 50 m an dem Schild vorbei gefahren bist oder ob du dich in der Unterführung verkeilt hast.
Ich denke, es ist eine gute Idee, dass du mit dem Anwalt darüber sprichst, inwiefern ein Einspruch wegen eines Härtefalls (Jobverlust weil 2 Monate nicht arbeitsfähig) erfolgreich ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AntonAntonsen/1514294826245_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.jpg?v=1514294826000)
Befanden sich dort Verkehrseinrichtungen, die das Verkehrsverbot zusätzlich gekennzeichnet haben?
Der dir vorgeworfene Tatvorwurf lautet nämlich:
"Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen/265 *) angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war."
Ich weiß nicht, wie solche Verkehrseinrichtungen in der Praxis aussehen müssen, aber es dürfte sich um solche nach Anlage 4 StVO handeln. Wenn sich da nicht irgendwas in der Richtung befand, kommt der Vorwurf in meinen Augen nicht in Betracht. Dann bleibt es beim "normalen" Verstoß gegen Zeichen 265 und der kostet lediglich 40€.
Wenn ich dieses Urteil richtig verstehe, reicht es übrigens beispielsweise nicht aus, wenn sich Zeichen 600 lediglich über der Fahrbahn hängend befindet, weil es dann keine "Schranke" darstellt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Da war keine Schranke, Schlagbaum oder ähnliches. Mein Anwalt meint, daß da nicht viel zu machen ist. Nur oben an der Uf. hingen an Ketten angebrachte Warnschilder. Ich habe bereits das Bußgeld gezahlt und werde demnächst das Fahrverbot antreten. Aber mein Glaube an Gerechtigkei wegen so einer Lapalie und das verbundene Strafmaß ist mir in dieser Bananenrepublik gehörig abhanden gekommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gut, daß Du nicht mechanisch ausprobiert hast, ob das Schild zu Recht dort steht. DAS wäre noch deitlich teurer geworden. Oft stehen solche Schilder dort, wo es KEINE Ausweichmöglichkeit dahinter mehr gibt.
"Ich dachte..." war wohl ein klarer Fall von "verdacht". Das ist zwar bitter mit der Strafe, sollte aber halbwegs ausgewogen sein mit den möglichen Folgen bei Nichtachtung des Schildes. Gerade als Kraftfahrer sollte man dem Navi nicht blind vertrauen, weil es oft nur für PKW mitdenkt. Aber auch Diese fand man bereits an seltsamen Orten, wo das Navi sie hingeführt hätte.
Wie weit durftest Du denn rückwärts fahren? Das abzusichern ist auch Aufwand, der im Bußgeld mit drin sein könnte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da Du Berufskraftfahrer bist, mußt Du natürlich mit härteren Strafen rechnen als der Otto-Normal-Autofahrer. Da gibt es eigentlich kaum eine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Dein Anwalt ist da schon auf der richtigen Spur. Du hast grob fahrlässig gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht verstoßen. Wenn Du trotzdem versucht hättest, durzchufahren, hätte die Versicherung die Leistung um mindestens 50% gekürzt, das mal nebenbei.
Es gibt zu deinem Fall einen Präzedenzfall, der sich in 2018 in Nürnberg ereignet hat (am Frankenschnellweg/An den Rampen).
Da hat es gleich drei Verkehrsteilnehmer erwischt. Alle mußten 500 Euro Bussgeld berappen, und wurden ebenfalls zwei Monate Fussgänger.
Ich drücke dir die Daumen, aber sehr viel Handlungsspielraum sehe ich da nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das betrifft nicht nur LKW Fahrer, auch Taxifahrer, Busfahrer, angestellte Fahrdienstler....
Ja, hast recht. Wir LKW-Fahrer sind sowiso der Welt ihrn Arsch. Bin ich froh, daß ich bald in Rente gehe.