Grundmenge ist laut Wikipedia "eine Menge aus allen in einem bestimmten Zusammenhang betrachteten Objekten". Bei Gleichungen würde ich als Grundmenge die Menge sehen, aus der man überhaupt erst eine Definitionsmenge bildet - je nach Klassenstufe oder Anwendung könnte das N, Z, B, R usw. sein. Betrachtet man die Funktion f(x)=1/x kann die Grundmenge durchaus alle ganzen Zahlen sein - für die Definitionsmenge muss man dann noch die Null ausnehmen.

Hilft Dir das weiter? Ansonsten musst Du Deine Frage nochmal präziser stellen.

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Ja, den Antrag kannst Du auf alle Fälle stellen. Es entstehen Dir dadurch keine Nachteile - ob Du Anspruch hast, wird dann vom Jobcenter ermittelt.

Voraussetzung für den Alg2-Bezug ist Bedürftigkeit, nicht Arbeitslosigkeit. Der Minijob spricht also nicht gegen eine Bewilligung. Grundsätzlich kann man auch in eigener Wohnung/Haus wohnen (bleiben). Bei Wohneigentum werden die Zinsen und die Betriebskosten übernommen, jedoch nicht die Tilgung.

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