Habe Auto verkauft und jetzt nach 2 Wochen ist es kaputt, der Käufer möchte sein Geld zurück?

Vando  19.06.2024, 18:59

Bevor hier noch zig weitere Leute nachfragen, solltest du uns mitteilen was du zur Sachmängelhaftung/Gewährleistung geschrieben hast. Möglichst im Wortlaut.

michellesorrell 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 19:33

Es wurde ein Kauffvertrag vom Internet aufgesagt wo drin steht keine Gewähröeistung und keine Rückname die genaueren Worte kann ich nicht sagen,weil ich nicht weis wo der Vertragis

3 Antworten

Mit der Formulierung „ gekauft wie gesehen „ wird kein Gericht für euch entscheiden.

da diese Formulierung nur sichtbare Schäden beinhaltet wie Kratzer, Dellen… also was man wirklich sieht.

es gilt nicht für nicht erkennbare Schäden wie z.b. Getriebeschaden, Motorschaden…

liegt sowas vor haftet ihr dafür und der Käufer kann den Kauf rückabwickeln, Schadenersatz fordern den Kaufpreis mindern oder Reparatur verlangen.

und bei einem Auto was lange stand sind Schäden nicht auszuschließen.

und frischer tüv bedeutet auch nicht Mängelfrei.


Vando  19.06.2024, 19:09
 und der Käufer kann den Kauf rückabwickeln,

Sehr unwahrscheinlich, wenn die Nachbesserungsschritte noch nicht erfolgt sind.

Schadenersatz fordern

Ernsthaft?

den Kaufpreis mindern

Ebenfalls sehr unwahrscheinlich, wenn die Nachbesserungsschritte noch nicht erfolgt sind.

oder Reparatur verlangen.

Das kann und darf er wirklich.

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Vando  19.06.2024, 19:33
@Iggemeier

Lies mal das, was danach und nach der Infobox kommt.

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Du musst die Sachmangelhaftung korrekt ausschließen im Vertrag....dat haste mit dem Satz net gemacht..... ich fürchte das du bei nem Rechtsstreit damit hinten runterfällst... :(

Du hättest explizit reinschreiben sollen dat der Verkauf unter Ausschluss der Sachmangelhaftung stattfindet... dafür gibt es ordentliche Verträge...zum Beispiel bei Autoscout oder mobile .de.... :)

Wenn ihr einen Standard Kaufvertrag habt und die Gewährleistung darin ausgeschlossen ist, seid ihr raus. Ein reines "gekauft wie gesehen" ist da mindestens grenzwertig.


michellesorrell 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 19:45

Im Vertrag steht drin Gewährleistung/ Ausschluss der Sachmängelhaftung. Und bei weiteren Vereinbarungen steht keine Rücknahmegarantie, reicht das aus ?

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michellesorrell 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 20:12
@T3Fahrer

Also kann sie uns wirklich gar nichts anhaben ? Denn sie droht mit Anwalt und will ihr Geld zurück.. und das Auto war einwandfrei es wurden sogar Reparaturkosten auf sich genommen, die eigl nicht hätten sein müssen. Müssen wir uns auf irgendwelche Probleme einstellen? Habe Angst, sowas hatte ich noch nicht

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Vando  19.06.2024, 20:26
@michellesorrell

Ja was steht drinne?

Steht drin „Gewährleistung wird vollständig übernommen"? „Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"? Oder was?

Wenn es dir ernst ist, lass dir doch die relevanteste Information nicht so aus der Nase ziehen!

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michellesorrell 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 19:31

also wir haben einen standartkauffvertrag von einer Internetseite runtergeladen und es steht auch drin keine Gewährleistung oder Rücknahme

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